Tragödie von Peking

Nach Drama um Eislauf-Wunderkind Walijewa: Weltverband zieht drastische Konsequenzen

17.02.2022, China, Peking: Olympia, Eiskunstlauf, Einzel, Damen, Kür im Hauptstadt-Hallenstadion. Kamila Walijewa vom Russischen Olympischen Komitee wird von ihren Trainern Eteri Tutberidse und Daniil Gleichengauz getröstet. Foto: Peter Kneffel/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Eteri Tutberidse schimpft mit Kamila Walijewa.
cvi, dpa, Peter Kneffel

Es war eine eiskalte Trägodie von Missbrauch und Schmerz: Die Bilder des überforderten und verlorenen russischen Eislauf-Wunderkinds Kamila Walijewa bei den Olympischen Spielen in Peking schockierten die Welt. Unter der Last einer positiven Dopingprobe und einer zerstörerischen Debatte um ihr Startrecht war das damals 15-jährige Mädchen mental komplett zerbrochen und wurde von ihrer Eiskalt-Trainerin Eteri Tutberidse mit gnadenloser Kritik vernichtet.

"Das ist eine sehr historische Entscheidung"

Was war das für ein herzloser Moment? Schimpf-Tiraden statt einer Umarmung für Kamila Walijewa, die gefallene Eislauf-Sensation. Weltweit sorgte die Reaktion der Trainerin für Empörung. Im ARD-Studio brach die deutsche Eislauf-Ikone Kati Witt gar in Tränen aus. Nun zieht der Weltverband ISU massive Konsequenzen und hebt das Mindestalter für Sportlerinnen und Sportler auf 17 Jahre an.

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Das entschieden die Delegierten beim 58. ISU-Kongress in Phuket. Bislang galt für die Wettbewerbe der Meisterklasse die Regel, am 1. Juli des laufenden Jahres 15 Jahre alt sein zu müssen. "Das ist eine sehr historische Entscheidung", sagte Unionspräsident Jan Dijkema, nachdem 100 Länder bei 16 Gegenstimmen und drei Enthaltungen für die Maßnahme gestimmt hatten. Die Umstellung erfolgt in den kommenden Jahren schrittweise.

Junge Profis mental nicht überfordern

Ab Sommer 2023 wird die Altersgrenze zunächst von 15 auf 16 Jahre angehoben. Dieses Alter muss eine Läuferin beziehungsweise ein Läufer zu Saisonbeginn am 1. Juli erreicht haben. Dies bedeutet, dass die Sportler und Sportlerinnen zum Zeitpunkt der großen Meisterschaften im Winter mindestens 16 Jahre und sechs Monate alt sein müssen. Zu Saisonbeginn 2024 wird das Mindestalter dann von 16 auf 17 Jahre angehoben.

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Der Regeländerung ging eine Forderung vieler Verbände und Ärzte voraus, weil insbesondere Mädchen vor ihrer Pubertät schon viele dreifache und vierfache Sprünge ausführen können, die sie nach ihrer Pubertät wegen der körperlichen Veränderungen nicht mehr beherrschen. Zudem geht es darum, die jungen Profis auch mental nicht zu überfordern. Als prominentes Beispiel dafür gilt Walijewa. (tno/sid)