Die wichtigsten Begriffe aus der Politik einfach erklärt Das bedeuten Haushaltssperre, Schuldenbremse & Co.

Die Regierung steckt in der Krise – und ihr versteht im Politbegriffe-Dschungel nur Bahnhof?
Wir erklären die wichtigsten Vokabeln aus den aktuellen Debatten in Berlin – von Bundeshaushalt, über KTF bis zur Schuldenbremse. So könnt ihr beim nächsten Politik-Stammtisch garantiert mitreden!
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Was ist der Bundeshaushalt?
Der Bundeshaushalt ist so etwas wie ein Haushaltsbuch, eine Budgetplanung fürs Jahr, bei euch. Alle Einnahmen und Ausgaben sind dort für ein Jahr eingetragen. Es wird vorher vereinbart, wie viel Geld ausgeben wird und wofür. Dabei ist auch immer wichtig, woher das eingeplante Geld kommen soll. Darunter sind Steuern, sonstige Einnahmen und Kredite. Sind die Ausgaben größer als die Einnahmen durch Steuern und Gebühren, werden neue Schulden gemacht, bis sich Einnahmen und Ausgaben die Waage halten. 2023 betrug der Bundeshaushalt mehr als 475 Milliarden Euro.
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Was bedeutet Nachtragshaushalt und Notlage?
Ein Nachtragshaushalt ist eine nachträgliche Veränderung des bereits beschlossenen Haushalts. Und warum wird der überhaupt gemacht? Ein Grund kann sein, dass man unerwartet doch mehr Ausgaben hat oder einfach weniger Geld durch Steuern reinkommt.
Dieser Nachtragshaushalt wird nur angelegt, wenn man die Lücke nicht in kurzer Zeit durch Sparen wieder schließen kann. Genauso wie der ursprüngliche Haushaltsplan muss ein Nachtragshaushalt vom Parlament beschlossen und vom Bundesrat angenommen werden.
Notlage
Von einer Haushaltsnotlage spricht man, wenn laufende Ausgaben nur noch durch die Aufnahme von Krediten und damit steigenden Schulden, gedeckt werden können. Im schlimmsten Fall kann sich diese Haushaltsnotlage zum Zahlungsausfall und damit zum Staatsbankrott entwickeln. Die aktive Schuldenbremse in Deutschland soll das verhindern.
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Was steckt hinter Haushaltssperre, Schuldenbremse & Schuldenquote?
Aktuell hat der Finanzminister Christian Lindner (FDP) eine Haushaltssperre verhängt, bedeutet: Es können keine Gelder mehr ausgezahlt werden. Dabei wird zwischen einer Ausgabensperre und Sperrvermerken entschieden. Bei einer Ausgabensperre kann die Bundesregierung im Einzelfall entscheiden, ob ein Vorhaben finanziert wird oder nicht.
Was ist die Schuldenbremse?
Weil im Haushalt gerade eine große Lücke entstanden ist, wollen mehrere Politiker die Aufweichung der Schuldenbremse. Damit wird ein Gesetz bezeichnet, das vorschreibt, wie viele Schulden Bund und Länder zur Finanzierung ihrer Vorhaben machen dürfen. Die Schuldengrenze wurde 2009 eingeführt. Sie schreibt vor, dass Deutschland jedes Jahr neue Schulden bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes machen darf. Die Schuldenbremse ist in Artikel 109 des Grundgesetzes verankert. Um sie zu ändern – oder abzuschaffen – braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag, also auch die Union müsste mitstimmen.
Schuldenquote
Die Schuldenquote beschreibt das Verhältnis zwischen dem aktuellen öffentlichen Schuldenstand und dem Bruttoinlandsprodukt. Letzteres ist einfach die Summe aller Produkte und Dienstleistungen in einem Jahr in Deutschland. Der Vertrag von Maastricht gibt als Richtwert 60 Prozent an. Deutschland liegt gerade bei 64,6 Prozent.
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Was heißt Verpflichtungsermächtigung?
Ein Haushalt gilt generell für ein Jahr. Das kann aber zum Problem werden, wenn zum Beispiel eine neue Autobahn gebaut werden soll. Hier geht das Verkehrsministerium Verpflichtungen ein, die erst in den nächsten Jahren Kosten oder eine Auszahlung nach sich ziehen. Das darf das Ministerium aber nur, wenn es dafür eine Verpflichtungsermächtigung hat. Mit einer Verpflichtungsermächtigung kann also heute schon auf Geld aus den Haushalten in der Zukunft zugegriffen werden.
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Dabei ist wichtig, dass Verpflichtungsermächtigungen nur dann erteilt werden dürfen, wenn sicher ist, dass in den kommenden Haushaltsjahren genug finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Da der Haushalt 2024 wackelt, wird das jetzt zum Problem.
KTF & WSF
Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) ist ein Sondervermögen, mit dem die Bundesregierung die Energiewende und Klimaschutzmaßnahmen finanzieren will. Darunter fallen zum Beispiel energetische Gebäudesanierung, der Umbau der Industrie auf erneuerbare Energien sowie der Ausbau der Erneuerbaren. Insgesamt waren dafür 211,8 Milliarden Euro für die Jahre 2024 bis 2027 eingeplant. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch nun geurteilt, dass Teile der Finanzierung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind.
Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF)
Der WSF war mal für die Stärkung der Wirtschaft nach der Corona-Pandemie gedacht. Vor gut einem Jahr wurde er reaktiviert und mit 200 Milliarden Euro gefüllt. Er soll die steigenden Energiekosten abfedern, die der russische Krieg gegen die Ukraine mit sich brachte. Unter anderem ging es dabei um die Finanzierung der Strom- und Gaspreisbremsen und um Hilfen für Unternehmen und wichtige Gasimporteure.
Da der KTF nun gestoppt werden musste, fürchtet die Regierung nun, dass auch dieser Fonds so nicht mehr weiterlaufen kann. Deswegen hat das Finanzministerium auch hier eine Haushaltssperre verhängt.
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