Fristen und PflichtenWie lange muss ich Kontoauszüge aufbewahren?

Sich mal wieder einen Überblick über seine Finanzen zu verschaffen: Das nehmen sich viele Menschen alljährlich aufs Neue vor. Dabei stellt sich die Frage: Muss ich meine Kontoauszüge aufheben? Und wenn ja, wie lange?
Tipps vom Bankenverband
Generell gilt: Als Privatperson sind Sie nicht dazu verpflichtet, ihre Kontoauszüge aufzubewahren. Dennoch rät der Bankenverband dazu, das einige Jahre lang zu tun. Ein guter Anhaltspunkt ist die Verjährungsfrist von drei Jahren, die für die meisten Alltagsgeschäfte gilt, zum Beispiel für Mietzahlungen oder Versicherungsbeiträge.
Ob die Auszüge in Papierform oder digital vorliegen, ist dabei irrelevant. Hauptsache, Sie können im Zweifelsfall beweisen, dass eine bestimmte Rechnung bezahlt wurde.
Ausnahmen bei Handwerker- und Dienstleistungsrechnungen
Bei Handwerkerrechnungen gibt es eine Ausnahme. Die Belege sind generell zwei Jahre lang aufzubewahren. Wer einen Gärtner oder eine Reinigungskraft als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen will, muss die entsprechenden Kontoauszüge so lange aufheben, bis der Steuerbescheid eingeht und die Einspruchsfrist abgelaufen ist.
Extra-Regel für "Besserverdiener"
Verdienen Sie mehr als 500.000 Euro im Jahr, gilt für Sie eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren. Wobei hier die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstigen Einkünfte im Sinne des § 22 Einkommensteuergesetz berücksichtigt werden. (Bankenverband, mmü)