Gelnägel sind nicht in jedem Beruf erlaubtArbeitgeber dürfen lackierte und künstliche Fingernägel verbieten

Arbeitgeber dürfen das Tragen von langen, künstlichen und lackierten Fingernägeln aus Hygienegründen verbieten. Das hat jetzt das Arbeitsgericht Aachen mitgeteilt, nachdem eine Pflegerin gegen ihren Arbeitgeber geklagt hatte. Gilt diese Regelung für alle Jobs?
Altersheim-Chefin verbietet Kunstnägel
Im vorliegenden Fall hatte die Chefin eines Altenheims einer Angestellten das Tragen von Gelnägeln untersagt. Daraufhin hatte die Angestellte geklagt, weil die Anweisung sich auch auf ihr privates Erscheinungsbild auswirke und deshalb ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht verletze. Die Richter gaben nun dem Arbeitgeber Recht, da es vordergründig um das Wohlbefinden der ihr anvertrauten Bewohner des Altenheims gehe.
Grund sind die Hygiene und das Verletzungsrisiko
Wenn Mitarbeiterinnen im direkten Kontakt mit anderen Menschen oder Lebensmitteln sind, können lange, künstliche oder lackierte Fingernägel zum Problem werden. Dabei geht es vor allem um die Hygienebestimmungen, aber auch um das Verletzungsrisiko. Krankenpflegerinnen, Krankenschwestern oder Ärztinnen sollten auf das Tragen von langen, lackierten oder künstlichen Fingernägeln unbedingt verzichten. Hier ist das Hygiene- und Verletzungsrisiko einfach zu hoch. Für Arzthelferinnen, die in einer Praxis am Empfang arbeiten, könnte das hingegen weniger ein Problem sein.
Die Nägel dürfen die Arbeit nicht behindern
In der Gastronomie sind Gelnägel in der Regel dort nicht erlaubt, wo mit Lebensmitteln gearbeitet wird. Aber auch als Erzieherin oder Reinigungskraft kann man vom Arbeitgeber gebeten werden, die künstlichen Fingernägel zu entfernen. Generell gilt in diesem Fall: Der Arbeitgeber muss gewährleisten, dass die Arbeit ordnungsgemäß erledigt wird. Ist dies durch die Nägel nicht der Fall, kann der Arbeitgeber verlangen, dass die Nägel entfernt werden.
Was darf der Arbeitgeber alles verlangen und was nicht?
Chefs dürfen vieles verlangen – aber nicht alles. Eben mal kurz die neuen Nachrichten bei Whatsapp checken? Oder noch eben die Fragen des Chefs auch nach Feierabend beantworten? Da stellt sich die Frage: Was ist eigentlich erlaubt? Was darf der Chef, und was darf der Arbeitnehmer? Wir klären auf.