Angaben auf Preisschildern
Aldi Nord verliert vor Gericht gegen Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Klage gegen Aldi Nord gewonnen. Das Landgericht Itzehoe verurteilte den Discounter, bei einem veganen Bio-Aufschnitt den Grundpreis anzugeben. "Was nach einer Lappalie klingt, hat bei dem Discounter anscheinend System", teilte die Verbraucherzentrale vor Beginn des Verfahrens mit.
Verbraucherzentrale zu Aldi: „Die Schlampigkeit hat anscheinend System“
Laut Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg wurden im Frühjahr 2021 zahlreiche Verstöße gegen die Preisangabenverordnung in Geschäften von Aldi Nord festgestellt. Man habe mehr als 100 Verstöße in fünf stichprobenartig überprüften Hamburger Filialen von Aldi Nord aufgedeckt, in einer einzelnen Filiale sollen es sogar 30 Verstöße gewesen sein. „Es gab fehlende Grundpreise, falsche Grundpreise, fehlende und falsche Preisschilder, auch vereinzelt irreführende Angaben zu Preissenkungen sowie verwirrende Angaben mit Beispielpreisen auf dem Preisschild“, so die Verbraucherschützer. Ihr Fazit: „Die Schlampigkeit hat anscheinend System.“
In dem Gerichtsverfahren ging es konkret um einen veganen Aufschnitt, der in einer 70-Gramm-Plastikpackung in mindestens zwei Hamburger Filialen des Discounters ohne Grundpreis auf dem Preisschild verkauft wurde. „Der Aufschnitt stand stellvertretend für viele weitere Lebensmittel bei Aldi Nord in Hamburg, die keine korrekte Preiskennzeichnung hatten“, teilte die Verbraucherzentrale Hamburg mit.
Denn nach der Preisangabenverordnung müssen Händler neben dem Verkaufspreis für fast alle Lebensmittel sogenannte Grundpreise angeben. Diese sollen den Verbrauchern einen schnellen Preisvergleich zwischen verschiedenen Produkten ermöglichen. Nur bei wenigen Ausnahmen darf der Preis pro Kilogramm oder pro Liter am Regal fehlen.
Aldi Nord muss jetzt nachbessern - oder es droht ein saftiges Bußgeld
Aldi Nord hat das Urteil anerkannt und muss jetzt bei dem konkreten Grundpreis nachbessern. Laut dem Urteil droht dem Discounter bei einer Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
Das Gerichtsverfahren gegen Aldi Nord scheint erst der Anfang zu sein. Denn die Verbraucherzentrale Hamburg geht davon aus, dass andere Supermärkte auch nicht sorgfältiger bei der Angabe von Grundpreisen sind: "Fehlende oder fehlerhafte Grundpreisauszeichnungen gelten im Einzelhandel als Kavaliersdelikt. Die Supermärkte und Discounter wissen, dass praktisch niemand die Grundpreise kontrolliert und die Rechtsvorschriften durchsetzt." Das soll sich jetzt ändern. (aze)