Dennis Grünert, Anwalt der Opfer-Familie: In der ersten Hauptverhandlung hat er sich sozusagen als Opfer dargestellt und hat den Verstorbenen als Sexualtäter, wenn man so will, hingestellt, der ihm an die Wäsche gehen wollte. Natürlich war das für den Prozess und eben auch für die Strafzumessung ausschlaggebend, dass man hier davon ausgehen musste seitens der Kammer, dass der Täter solche Taten auch schon öfter verübt hat, sprich also seine Opfer betäubt hat und dann sexuell bedrängt oder sogar vergewaltigt hat.