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Öffentlicher Dienst

Zum Öffentlichen Dienst gehören Tätigkeitsfelder im Bereich der öffentlichen Institutionen eines Staates, zum Beispiel in Verwaltungsbehörden oder Schulen.

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Spielzeugfiguren in Form eines Straßenreinigers, einer Krankenschwester und eines Polizisten (l-r) sollen am 20.1.2003 Berufe im öffentlichen Dienst symbolisieren. Im öffentlichen Dienst strebt Sachsens CDU-Fraktionschef Fritz Hähle eine eigene Tarizone für die neuen Bundesländer an. Die neuen Länder hätten neben der Tariferhöhung von 4,4 Prozent auch noch die Ost-West- Lohnangleichung zu verkraften, sagte Hähle der «Leipziger Volkszeitung» (vom 20.1.). Die neuen Länder seien im jetzigen Tarifsystem des Öffentlichen Dienstes hoffnungslos unterrepräsentiert. «Wir brauchen eine Öffnung, damit wir nicht länger gezwungen sind, alle Vereinbarungen mitzutragen», sagte Hähle. Er hätte sich bei den Verhandlungen eine Nullrunde gewünscht. Auf die Kommunen kämen jetzt massive Kosten zu. Sie seien zu weiteren Privatisierungen und Entlassungen gezwungen.
picture-alliance / ZB

Der Öffentliche Dienst umfasst alle Personen, die in den öffentlichen Institutionen eines Staates arbeiten. Er wird daher auch als Staatsdienst bezeichnet.

Zu diesen öffentlichen Institutionen zählen nicht nur die Verwaltungsbehörden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, sondern auch das Justizwesen, die Bundeswehr und alle Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Öffentlichen Rechts. Dazu gehören Schulen und Hochschulen, Krankenhäuser, die Bundesagentur für Arbeit, die Rentenversicherung, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Sparkassen und die Bundesbank.

Bei den Beschäftigten wird zwischen Angestellten, Beamten und Personen, die aufgrund Öffentlichen Rechts beschäftigt werden, unterschieden. Zu letzteren gehören Soldaten, Richter und Rechtsreferendare. Das Beschäftigungsverhältnis wird bei all diesen Gruppen als Dienstverhältnis bezeichnet.

Angestellte unterliegen wie alle anderen Arbeitnehmer dem Arbeitsrecht. Bis zum Jahr 2005 galt für diese Angestellten ein einheitlicher Tarifvertrag. Nach dem Ende der Tarifeinheit wurde ein Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst ausgehandelt, der für Bund und Kommunen gilt. Er sieht bei weitgehend gleichem Entgelt unterschiedliche Wochenarbeitszeiten vor.

Beamte im Öffentlichen Dienst hingegen haben einen Sonderstatus, der unter anderem im Artikel 33 des Grundgesetzes geregelt ist. Das Beamtenverhältnis kann beispielsweise nicht gekündigt werden. Ein Beamter kann seinen Status nur dann verlieren, wenn er sich einer Disziplinarverfehlung schuldig macht. Für diese faktische Unkündbarkeit haben Beamte Treuepflichten zu erfüllen und dürfen nicht streiken.

Während Beamte weisungsgebunden sind, genießen Richter die sogenannte richterliche Unabhängigkeit. Richter können nur sogenannte Volljuristen werden, die zwei Staatsexamina abgelegt haben. Soldaten wiederum unterliegen den arbeitsrechtlichen Vorgaben des Soldatengesetzes. Sie werden ähnlich wie Beamte besoldet.

Aktuelle Informationen und News über den Öffentlichen Dienst finden Sie stets bei RTL News.

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