Das bringt der Sommer!
Europawahl, Kabelgebühren, Facebook-Daten: Die wichtigsten Änderungen im Juni

Es geht um die Zukunft Europas!
Nur noch wenige Tage, dann wird das Europäische Parlament neu gewählt – und in Zeiten, in denen rechtsextremes Gedankengut sich immer weiter verbreitet, ist jede einzelne Stimme wichtiger denn je. Um Europa geht es auch, wenn 24 Länder um den EM-Pokal spielen. Und eine Änderung beim Facebook-Konzern Meta betrifft eure Daten auch dann, wenn ihr gar kein Social-Media-Konto habt. Hier kommen die wichtigsten Änderungen im Juni!
Europawahl
Am Sonntag, den 9. Juni, findet in Deutschland die Europawahl statt. Erstmals dürfen dann auch Wahlberechtigte ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben.
Gewählt werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments über Wahllisten. Ihr habt nur eine Stimme, wählt also eine Partei. Je mehr Stimmen diese Partei enthält, desto mehr Personen darf sie ins Parlament entsenden. Welche das sind, entscheidet die Reihenfolge der insgesamt zehn Namen auf den Wahllisten.
In manchen EU-Ländern findet die Wahl früher statt, in den Niederlanden etwa am 6. Juni. Das Europa-Parlament wird alle fünf Jahre gewählt.
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EM in Deutschland - neues Sommermärchen?

Vom 14. Juni bis zum 14. Juli findet die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland statt. Im Eröffnungsspiel am 14. Juni um 21 Uhr trifft Deutschland in der Münchner Allianz-Arena auf Schottland. In der Gruppe A spielt die Mannschaft von Bundestrainer Julian Nagelsmann außerdem gegen Ungarn und die Schweiz. Insgesamt finden die Spiele in zehn deutschen Städten statt, darunter das Finale in Berlin.
Diese sechs EM-Spiele könnt ihr live bei RTL im Free-TV anschauen:
Polen – Niederlande, 16. Juni, 15 Uhr
Rumänien – Ukraine, 17. Juni, 15 Uhr
Türkei – Georgien, 18. Juni, 18 Uhr
Kroatien – Albanien, 19. Juni, 15 Uhr
Slowakei – Ukraine, 21. Juni, 15 Uhr
Georgien – Tschechien, 22. Juni, 15 Uhr
Sechs weitere Partien, davon vier Gruppenspiele am dritten Spieltag sowie je ein gemeinsames Achtel- und Viertelfinale, stehen erst nach Abschluss der vorherigen Spiele fest.
Übrigens: Da einige Spiele erst am späten Abend stattfinden, hat die Bundesregierung eine Public-Viewing-Verordnung beschlossen. Mit dieser kann der nächtliche Lärmschutz gelockert werden, der sonst ab 22 Uhr gilt. Ob die Regelung angewandt wird, entscheiden die Behörden der einzelnen Kommunen.
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Meta verwendet User-Beiträge für Künstliche Intelligenz

Derzeit kündigt Meta, der Konzern hinter Facebook, Instagram und Whatsapp, seinen Usern an: „Wir bereiten uns aktuell darauf vor, KI bei Meta auf deine Region auszuweiten.“ Wann genau das passieren wird, steht nicht in dem Hinweis. Es handelt sich um „alle Features und Erlebnisse, die KI nutzen“ – dazu gehören unter anderem der Assistent Meta AI und kreative Tools.
Interessant ist an der Ankündigung vor allem der Hinweis darauf, dass sich die Datenschutzlinie am 26. Juni ändern wird. Meta beruft sich auf „berechtigtes Interesse“, um sein KI-Modell beispielsweise mit Beiträgen, Fotos oder Bildunterschriften von Usern zu trainieren – diese fließen also sozusagen in das gigantische „Gehirn“ der KI ein.
„Wir trainieren unsere KIs nicht mit den Inhalten von Privatnachrichten, die du mit Familienmitgliedern oder Freund*innen austauschst“, erklärt Meta. Doch auch von Personen, die gar kein Konto bei einem Meta-Dienst haben, könnten Informationen verarbeitet werden. „Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn du auf einem Bild zu sehen bist, das von einem*einer Nutzer*in unserer Produkte oder Services auf diesen geteilt wird“, so der Konzern.
Wer nicht möchte, dass die eigenen Daten für das KI-Training verwendet werden, muss dem zukünftig aktiv über ein Online-Formular widersprechen. Dieses findet ihr über die jeweilige Datenschutzrichtlinie der Plattformen.
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Änderung bei Kabelfernsehen
Zum 30. Juni läuft das sogenannte Nebenkostenprivileg aus. Das bedeutet, dass Vermieterinnen und Vermieter die TV-Gebühren für einen Kabelanschluss in Zukunft nicht mehr auf ihre Mieterinnen und Mieter umlegen dürfen. Habt ihr also bisher Kabelgebühren als Nebenkosten gezahlt, fallen diese weg und ihr könnt selbst entscheiden, ob und wie ihr in Zukunft fernsehen wollt.
In der Regel sollten Vermieterin, Vermieter oder Hausverwaltung euch über die Änderung informieren beziehungsweise informiert haben – ansonsten empfiehlt es sich, selbst nachzufragen. Wenn ihr weiterhin ein TV-Signal über Kabel empfangen möchtet, solltet ihr euch zeitnah um einen entsprechenden Vertrag kümmern. Mehr über das Nebenkostenprivileg und die Alternativen zum Kabelanschluss erklären wir euch hier.
Änderungen bei der Bahncard

Ab dem 9. Juni wird es die Bahncard 25 und 50 nur noch digital geben, Karten aus Plastik werden nur noch bei der Bahncard 100 ausgestellt. Für die digitale Version brauchen Kundinnen und Kunden ein Profil auf bahn.de beziehungsweise in der App DB Navigator, in die die Bahncard geladen werden kann.
Bisher ausgestellte Plastikkarten behalten bis zum aufgedruckten Datum ihre Gültigkeit. Wer kein Smartphone benutzen will, kann sich alternativ ein Ersatzdokument mit einem QR-Code ausdrucken.
Google Podcasts wird eingestellt

Am 23. Juni stellt Google den Dienst Podcasts zugunsten der eigenen Plattform Youtube Musik ein. Bisherige User können ihre Podcasts-Abos dorthin oder zu einer anderen Podcast-App, die Importe zulässt, übertragen. „Informationen wie Wiedergabefortschritt oder abgespielte Folgen sind in den übertragenen oder exportierten Daten allerdings nicht enthalten“, erklärt Google.
Die Podcasts-Daten bleiben noch ein Jahr lang über den Google Datenexport verfügbar. Danach beginnt Google damit, sie endgültig zu löschen.
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Einfachere Einwanderung für Fachkräfte

Bereits im November 2023 und im März 2024 traten diverse Änderungen in Kraft, damit Fachkräfte aus dem Ausland schneller und unbürokratischer in Deutschland Fuß fassen können. Zum 1. Juni geht es weiter:
Mit der Chancenkarte können Personen aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland einreisen, um hier nach einer Arbeitsstelle zu suchen. Um sie zu bekommen, muss man entweder als Fachkraft anerkannt sein oder in einem Punktesystem mindestens sechs Punkte erreichen. Zu den Auswahlkriterien für dieses System zählen Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und Alter. Außerdem wird auch das Potenzial der oder des mitziehenden Partnerin beziehungsweise Partners berücksichtigt.
Die sogenannte Westbalkanregelung erleichtert Staatsangehörigen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Die Anerkennung einer Qualifikation ist außer bei reglementierten Berufen wie Ärztin oder Arzt keine Voraussetzung.
Bisher erteilte die Bundesagentur bis zu 25.000 Zustimmungen zu Aufenthaltstiteln pro Jahr, ab dem 1. Juni wird das Kontingent auf 50.000 Zustimmungen erhöht.
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Schnellere Einbürgerung

Am 27. Juni 2024 tritt das modernisierte Staatsbürgerschaftsgesetz in Kraft. Wer in Deutschland lebt und die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen will, kann das in Zukunft schon nach fünf statt bisher acht Jahren tun. Sind die Personen „besonders gut integriert“, ist dies auch schon nach drei Jahren möglich – etwa aufgrund herausragender Leistungen in Schule oder Beruf oder eines ehrenamtlichen Engagements. Außerdem wird die Mehrstaatigkeit zugelassen, die bisherige Staatsbürgerschaft muss also nicht mehr zugunsten der deutschen aufgegeben werden.
Hier geborene Kinder ausländischer Eltern können ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten sowie die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
Voraussetzungen für eine Einbürgerung und/oder Mehrstaatigkeit sind unter anderem gute Deutschkenntnisse und die eigene Sicherung des Lebensunterhalts. Außerdem ist das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung Pflicht, weshalb folgender Satz in das modernisierte Gesetz aufgenommen wurde: „Antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen sind mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland unvereinbar und verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes.“