Lösung für Fachkräftemangel?

Union fordert Arbeitspflicht für Asylbewerber - aber geht das überhaupt?

von Kathrin Hetzel

Ist DAS die Lösung für Deutschlands Fachkräftemangel?
Der Fachkräftemangel ist nach wie vor ein großes Problem in Deutschland. Die Union hat jetzt einen Vorschlag gemacht, die das Problem lösen könnte: Sie möchte eine Arbeitspflicht für Asylbewerber einführen. Ansonsten sollen Leistungen vom Staat gekürzt werden. Aber: Geht das überhaupt so einfach? Dürfen Asylbewerber in Deutschland arbeiten?

FDP kritisiert Union-Vorschlag

Baden-Württembergs CDU-Landkreistagspräsident Joachim Walter möchte, dass es eine Arbeitspflicht für Asylbewerber gibt. Bedeutet: Asylbewerber sollen verpflichtet werden, zumindest eine gemeinnützige Arbeit anzunehmen – wenn sie das nicht machen, sollen Leistungen gekürzt werden.

Kritik gibt es prompt von der FDP: Sie hält den Vorschlag für eine plumpe Wahlkampfforderung der Union. Doch diese Sommerloch-Forderung scheint diskussionswürdig. Denn: Oft kommen Geflüchtete, mit guten Qualifikationen, die in Deutschland wegen des Bürokratie-Gewusels gar nicht arbeiten können oder dürfen. Sollte man hier das System vereinfachen, um ausländische Fachkräfte schneller in die Arbeitswelt zu etablieren, anstatt ihnen gemeinnützige Arbeit aufzubrummen?

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Unter welchen Voraussetzungen dürfen Asylbewerber arbeiten?

Aber wie sieht es wirklich in Deutschland aus? Unter welchen Voraussetzungen dürfen Asylbewerber arbeiten und unter welchen nicht?

Das hängt vom Status des Asylverfahrens ab:

  • Innerhalb eines Asylverfahrens: Arbeiten ist nur eingeschränkt möglich, keine selbstständige Tätigkeit möglich, Arbeitserlaubnis muss beantragt werden.

  • Bei abgeschlossenem Asylverfahren und einer Duldung: Arbeiten nur eingeschränkt, auch hier muss eine Arbeitserlaubnis beantragt werden.

  • Bei abgeschlossenem Asylverfahren und Aufenthaltserlaubnis: Keine Einschränkungen, es gelten die gleichen Regeln auf dem Arbeitsmarkt wie für deutsche Staatsbürger.

Wie bekommt man eine Arbeitserlaubnis?

Eine Arbeitserlaubnis müssen Asylbewerber beantragen. Allerdings ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

  • Wenn sie seit drei Monaten in Deutschland sind und nicht mehr in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen müssen.

  • Nach sechs Monaten, selbst wenn sie noch in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen, aber minderjährige Kinder haben.

  • Nach neun Monaten, selbst wenn sie noch in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen und keine minderjährigen Kinder haben.

Sobald Asylbewerber eine Arbeitserlaubnis erhalten haben, hat der Bürokratiewahnsinn allerdings immer noch kein Ende. Denn in den meisten Fällen muss anschließend auch noch der Arbeitgeber einen Antrag stellen und sich die Beschäftigung eines Asylbewerbers oder eines Gedulteten genehmigen lassen.

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"Wir werden die Arbeitskräfte-Knappheit in Deutschland nicht durch Geflüchtete lösen"

Auch Arbeitsmarktexperte Enzo Weber sieht den Vorschlag der Union kritisch. Der Fachkräftemangel in Deutschland werde man nicht durch Geflüchtete lösen „und das ist auch überhaupt nicht Sinn der Sache, denn Geflüchtete kommen aus blanker Not nach Deutschland. Sie stehen wirklich in der ersten Zeit vor zahlreichen Herausforderungen. Und da ist das Erste, was wir tun sollten nicht, ihnen einfach einen Besen in die Hand zu drücken.“

Statt einer Arbeitsverpflichtung sollten wir „ uns eher um zügige Verfahren bemühen, damit Geflüchtete möglichst schnell eine klare Perspektive haben und auch Arbeitgeber eine klare Perspektive haben,“ erklärt Weber im RTL-Interview.

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