Koalition einigt sich

Totalverweigerer beim Bürgergeld: Mit diesen Sanktionen sollen sie nun bestraft werden!

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Das droht nun Job-Total-Verweigerern
Das Bürgergeld soll komplett gestrichen werden können, wenn ein Bezieher beharrlich Jobs ablehnt. Diese Verschärfung hatte Proteste ausgelöst - bis in die Koalition hinein. Nun wird die geplante Regelung verändert.
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Auf zwei Jahre befristet

Die geplanten Verschärfungen möglicher Sanktionen beim Bürgergeld sollen zunächst einmal nur zwei Jahre gelten. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Kreisen der Koalitionsfraktionen.

Die geplante Regelung sieht die Möglichkeit vor, dass Jobcenter künftig Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen, wenn die Betroffenen eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern.

Die Verschärfung bei den Sanktionen ist Teil eines Sparpakets zum Haushalt 2024 und soll Einsparungen von rund 170 Millionen Euro pro Jahr bringen - 150 Millionen beim Bund und 20 Millionen bei den Kommunen. Kosten für Unterkunft und Heizung sollen nicht gestrichen werden können.

Bisher sind die Sanktionsmöglichkeiten beim Bürgergeld vergleichsweise moderat: 10 Prozent bei versäumten Terminen, bis zu 30 Prozent bei absprachewidrig unterlassenen Bewerbungen oder Kursteilnahmen.

Lese-Tipp: Zwei Jobs und am Ende doch Ebbe im Portemonnaie: Multi-Jobberin macht den Kassensturz – lohnt sich Arbeit im Vergleich zum Bürgergeld?

Komplett-Sanktion wird überprüft

Ob die Möglichkeit der Komplett-Sanktionen nach zwei Jahren dauerhaft bleiben soll, soll dann auf Basis einer Überprüfung entschieden werden. Das Bundesarbeitsministerium soll dafür mit der Bundesagentur für Arbeit und ihrem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung abstimmen, wie diese in die ohnehin laufende Neuaufstellung des Bürgergeldes einbezogen werden kann. (dpa/eku)

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