Das „Monster von Amstetten“

Nicht mehr gefährlich? Josef Fritzl darf in den normalen Vollzug wechseln

Defendant Josef F. during the fourth day of his trial for incest on 19 March 2009, at the provincial courthouse in St. Poelten. Josef F., the Austrian father on trial for imprisoning and raping his daughter Elisabeth for 24 years in the cellar of his home, pleaded guilty to murder 18 March 2009. An Austrian prosecutor is urging a jury to hand down a life sentence to Josef F., who imprisoned his daughter in a windowless cell for 24 years and fathered her seven children. Prosecutor Christiane Burkheiser called for the maximum punishment in her closing arguments in Josef F.'s trial in St. Poelten. COURT IMPOSED RESTRICTIONS APPLY: These photographs are being licensed free of charge for editorial use by media representatives covering the ongoing criminal trial. All other uses, including resale of the photographs, are strictly prohibited. The user takes sole responsibility for protecting the image and identity rights of those pictured, by pixellation or other means. EPA/HELMUT FOHRINGER / POOL NO SALES - EDITORIAL USE ONLY +++(c) dpa - Bildfunk+++
Josef Fritzl beim Gerichtsprozess vor seiner Verurteilung im Jahr 2009.

Frei kommt er wohl noch lange nicht!
Für diese Entscheidung haben sich die Richterinnen in Krems (Österreich) viel Zeit gelassen: Josef Fritzl, der seine eigene Tochter tausendfach vergewaltigt und sieben Kinder mit ihr gezeugt hat, darf in den normalen Vollzug wechseln. Was steckt dahinter?

Josef Fritzl: Dement und ungefährlich?

Bisher war der 89-Jährige im sogenannten Maßnahmenvollzug untergebracht, einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Die der Einweisung zugrunde liegende Persönlichkeitsstörung soll laut dem Beschluss aber „begraben“ sein. Fritzl habe körperlich abgebaut und leide unter fortschreitender Demenz.

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Weg in die Freiheit noch sehr lang

Bei einem Wechsel vom Maßnahmen- in den Normalvollzug wäre der Weg in die Freiheit deutlich kürzer. Eine „bedingte Entlassung“ sei trotz des neuen Beschlusses aber derzeit immer noch nicht möglich. Denn auch wenn Fritzl nicht mehr gefährlich sei, sei es fraglich, ob er in Zukunft keine Straftaten mehr begehen würde.

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Früherer Beschluss einkassiert

Die Anhörung des „Monsters von Amstetten“ fand bereits am 30. April statt. Dabei ging es vor allem um das psychiatrische Gutachten der Sachverständigen Adelheid Kastner. Der aktuelle Beschluss ist nicht rechtskräftig.

Bereits Anfang des Jahres wurde der Wechsel in den weniger strengen Regelvollzug entschieden. Im März wurde der Beschluss aber vom Oberlandesgericht Wien wieder aufgehoben. Auch sollte das psychiatrische Gutachten aktualisiert werden. Vor allem sollte demnach geprüft werden, ob Josef Fritzl wirklich nicht mehr gefährlich sei.

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Tausendfache Vergewaltigung

Josef Fritzl wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Anklage im Prozess lautete auf Mord durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwere Nötigung, Sklaverei und Blutschande. In der österreichischen Kleinstadt Amstetten hatte der gelernte Elektrotechniker 1984 seine damals 18-jährige Tochter in den schalldicht ausgekleideten Keller seines Hauses gesperrt. In den folgenden 24 Jahren vergewaltigte er sie tausendfach und zeugte sieben Kinder mit ihr. Eines davon starb bald. (dka/dpa)