Geld für Klassenfahrt, Spitzer und Schulhefte
Empfänger von Bürgergeld - mit diesen Leistungen sparen alle Eltern mit Schulkindern
von Julian Hirmke
Geld für Klassenfahrt, Spitzer und Schulhefte!
Achtung, alle Bürgergeld-Empfänger aufgepasst: Sie müssen nicht alle Schulkosten aus ihrem monatlichen Budget abknapsen – viele Kosten können Sie bei der Agentur für Arbeit abrechnen lassen.
Welche Förderungen es gibt und wie sie beantragt werden – in der Übersicht!
Bürgergeld: Bildung wird gefördert - Schulbedarf abrechnen
Viele Eltern zerbrechen sich den Kopf, wie sie Stifte, Spitzer, Schulranzen oder gar das Busticket für den Nachwuchs zahlen sollen. Jedes Schuljahr kommt ein ordentliches Sümmchen zusammen. Alleine für den Schulanfang geben Eltern nach Berechnungen des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) im Schnitt knapp 1.000 Euro für den Schulstart aus. Wer Bürgergeld bezieht, muss ohnehin immer rechnen. Damit die Schulzeit aber gut gelingt, gibt es zusätzliche Förderungen zum Bürgergeld.
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Geld für Klassenfahrten, Schulbusse und Nachhilfe - So viel bekommen Bürgergeld-Empfänger
Was Bürgergeld-Empfängern mit Schulkindern zusteht:
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen können beim Jobcenter geltend gemacht werden
- es gibt eine Geld-Pauschale für den persönlichen Schulbedarf zum ersten Schulhalbjahr (116 Euro) und zum zweiten Schulhalbjahr (58 Euro) ohne Nachweis über eine tatsächliche Anschaffung
- die Kosten für Schulbusse oder sonstige öffentliche Verkehrsmittel zum Erreichen der nächstgelegenen Schule werden übernommen
- Lernförderung (Nachhilfe) wird bezahlt, soweit diese geeignet und erforderlich zum Erreichen der wesentlichen Lernziele nach den schulrechtlichen Bestimmungen sind. Aber die Kosten müssen in einem angemessen Rahmen sein.
- es gibt eine 15 Euro Pauschale, falls Kinder unter 18 Jahre am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilnehmen (zum Beispiel Musikunterricht oder Fußballverein)
Hinweis: In der Regel müssen Sie Belege für Ihre Ausgaben vorlegen. Der feste Beitrag für den Schulbedarf kommt in der Regel zum 1. Februar und zum 1. August. Aber auch hier braucht das Jobcenter am Anfang eine Schulbescheinigung.
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Alleinerziehende und Schwangere kriegen auch mehr
Werdende Mütter und Alleinerziehende aufgepasst - auch hier gibt es Sonderregelungen beim Bürgergeld:
- Alleinerziehenden mit einem minderjährigen Kind unter 7 Jahren steht ein Zuschlag von 36 Prozent zu. Ab dem 7. Lebensjahr werden 12 Prozent gewährt. Hierbei wird berücksichtigt, dass mit dem schulpflichtigen Alter des Kindes der zeitliche Betreuungsaufwand des Elternteils für die Zeit des Schulbesuches abnimmt.
- Werdende Mütter erhalten ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Monats, in welchen die Entbindung fällt, einen Mehrbedarf von 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs.
Hinweis: Beantragen müssen Sie den Zuschlag oder Mehrbedarf nicht. Allerdings müssen Sie dem Jobcenter mitteilen, dass Sie alleinerziehend oder schwanger sind und das im Zweifel beweisen.
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Finanzielle Entlastung nicht nur für Empfänger von Bürgergeld
Übrigens, die oben aufgelisteten Gelder gibt es nicht nur für Empfänger von Bürgergeld. Diese sogenannten „Leistungen für Bildung und Teilhabe“ kann es auch geben, wenn Sie oder ihr Kind folgende staatliche Leistung beziehen:
Kinderzuschlag, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerber-Leistungen.
Dann können Sie einen Antrag bei Ihrer Stadt, Gemeinde oder Landkreis stellen und vielleicht auch ihr monatliches Budget entlasten.
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