„Attraktivität unseres Sozialstaats“ reduzieren
Finanzminister Lindner will Überweisungen in Heimatländer blockieren

Sachleistungen statt Geld und keine Überweisungen in die Heimat – so will Finanzminister Christian Lindner (FDP) die „Attraktivität unseres Sozialstaats“ reduzieren und die Migration besser kontrollieren. Ob das technisch und juristisch überhaupt möglich ist – bisher unklar.
Lindner: Geldüberweisungen können „eine Finanzierungsquelle der Schlepperkriminalität“ sein
Auch FDP-Chef und Finanzminister Christian Lindner macht sich Gedanken darüber, wie Migration besser gesteuert werden kann und wie Anreize, nach Deutschland zu kommen, gesenkt werden könnten. Und dabei können für ihn Geldüberweisung in Heimatstaaten Geflüchteter auch „eine Finanzierungsquelle der Schlepperkriminalität“ sein, so Lindner im Interview mit T-Online.
Ob das juristisch oder technisch möglich ist, bleibt aktuell offen
„Als Finanzminister lasse ich meine Fachleute prüfen, wie wir blockieren können, dass von Sozialleistungen Geld in Herkunftsländer überwiesen wird“, sagte Lindner. Auf die Frage, ob er das technisch und juristisch für umsetzbar halte, sagte Lindner: „Ich möchte dafür Wege finden. Generell befürworte ich Sachleistungen statt Geld.“ Deutschland müsse „die Kontrolle über Einwanderung zurückgewinnen“.
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Schon jetzt besteht der größte Teil an Unterstützung, aus Sachleistungen

Bis zur nächsten Ministerpräsidentenkonferenz Anfang November soll das Bezahlsystem für Asylbewerber umgestellt werden, von Bargeld, auf Sachleistungen oder eine Bezahlkarte, fordert Christian Dürr (FDP) bei RTL/ntv in dieser Woche. „Mein Ultimatum lautet: Am 6.11. ist Stichtag. Bis dahin müssen alle 16 MPs sagen, wir wollen keine Bargeldzahlungen mehr, denn die sind ein Pullfaktor“, sagt der Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion.
Das NRW-Flüchtlingsministerium sagt dazu, dass bereits jetzt der weit überwiegende Teil der Asylbewerberleistungen bei Unterbringung in einer Gemeinschaftseinrichtung bereits als Sachleistung erbracht werde - vor allem Unterkunft und Verpflegung. Nur der notwendige persönliche Bedarf werde mit Bargeld direkt an die Betroffenen ausgezahlt. Dies sei aus Gründen der persönlichen Lebensgestaltung sowie des allgemeinen Persönlichkeitsrechts angezeigt, betonte das Ministerium der Grünen-Politikerin Josefine Paul.
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Worauf haben die Menschen Anspruch?
In Deutschland haben Asylbewerber und unter anderem Menschen mit einer befristeten Duldung Anspruch auf ein Dach über dem Kopf sowie Nahrung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern.
Dabei variiert es von Bundesland zu Bundesland, ob alles in Sachleistungen oder teils auch als Wertgutscheine oder Geldleistungen ausgegeben wird.
Die Sätze liegen dabei zwischen 278 Euro für Kinder bis 5 Jahre und 410 Euro für erwachsene Alleinstehende oder Alleinerziehende.
Nach 18 Monaten steigen die Sätze ungefähr auf Höhe der regulären Sozialhilfe. Arbeiten dürfen Asylsuchende in der Regel nach neun Monaten, wenn sie minderjährige Kinder haben, schon nach sechs Monaten.
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Während der ersten 18 Monate ihres Aufenthalts haben Asylbewerber nur eingeschränkt Anspruch auf medizinische Versorgung. Sie können bei akuter Erkrankung und bei Schmerzen zum Arzt gehen.
Zahnersatz gibt es nur, wenn dieser im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.
Nach 18 Monaten werden Asylbewerber und Geduldete von einer gesetzlichen Krankenkasse betreut und erhalten ähnliche Leistungen wie gesetzlich Versicherte.
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Wer ausreisepflichtig ist, also zum Beispiel, weil sein Asylantrag abgelehnt wurde, bekommt nur noch eingeschränkte Leistungen. Bis zu Ausreise oder Abschiebung soll er oder sie normalerweise nur noch Unterkunft und Nahrung sowie Leistungen zur Gesundheits- und Körperpflege erhalten.
Das bekommen Asylbewerber in Europa
Die Sozialleistungen für Asylbewerber in Europa klaffen deutlich auseinander, wie eine Untersuchung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags von März zeigt.
Menschen in einem laufenden Asylverfahren bekommen in:
Österreich und Deutschland mehr als 400 Euro pro Monat
Großbritannien umgerechnet etwa 210 Euro
Schweden 180 Euro
Griechenland 150 Euro
Ungarn 60 Euro
Wichtig ist, dass sich Kaufkraft, Durchschnittseinkommen und Lebenshaltungskosten von Land zu Land stark unterscheiden. So ist etwa der in Deutschland verdiente Euro in Bulgarien doppelt so viel wert. Und in Dänemark ist der Bruttomonatsverdienst doppelt so hoch wie in Spanien. Auch in dem Sachstandsbericht der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags heißt es daher einschränkend, es sei "schwierig, international vergleichbare Daten zu erheben und zu interpretieren". (dbl/dpa)
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