Viele Frauen können aufatmen
Aggressive Abtreibungsgegner: Ampel verbietet das Bedrängen von Schwangeren
Abtreibungsgegner bedrängen Frauen vor Arztpraxen – das soll nun ein Ende haben.
Viele Frauen in Deutschland können aufatmen. Denn Schwangere, die einen Abbruch vornehmen lassen möchten, sollen stärker vor Abtreibungsgegnern geschützt werden. Das Kabinett beschloss am Mittwoch den Gesetzesentwurf
Im Video: Das ganze Interview mit Familienministerin Lisa Paus. Dort spricht sie über das neue Gesetz, beantwortet aber auch Fragen rund um den aktuellen Streit beim Thema Kindergeld.
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Frauen werden beschimpft oder bedrängt - das soll mit bis zu 5.000 Euro Strafe geahndet werden
Vor Arztpraxen und Beratungsstellen kommt es immer häufiger zu Protesten von Abtreibungsgegnern. Bundesfamilienministerin Lisa Paus will Schwangere deswegen jetzt mit diesem schärferen Gesetz vor der sogenannten Gehsteigbelästigung schützen.
„Es kommt vor, dass sie beschimpft werden, dass ihnen der Zugang verwehrt wird, weil Hindernisse aufgestellt werden, in denen ihnen Falschbehauptungen zugerufen werden“, sagt die Grünen-Politikerin im Gespräch mit RTL. In dem Gesetz sei deswegen jetzt geregelt, dass es sich dabei um Ordnungswidrigkeiten handelt, die mit einer Strafe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden können, erklärt Paus.
Paus: Problem der „Gehsteigbelästigung" hat in Deutschland zugenommen
In Deutschland wurden im Jahr 2022 103.927 Schwangerschaftsabbrüche gezählt. Wie viele Frauen von der Gehsteigbelästigung betroffen sind, ist allerdings unklar. Bislang wird die Straftat nicht von der polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. „Wir kannten das Phänomen früher in Deutschland nicht, aber es hat in den letzten Jahren zugenommen.“, so Paus. Für jede einzelne betroffene Frau sei das eine furchtbare Situation. Die Schwangeren stünden ohnehin vor einer der schwierigsten Entscheidungen. „Und deswegen klären wir das jetzt mit diesem Gesetzentwurf und ermöglichen damit, dass die Frauen tatsächlich wieder guten Zugang zu diesen Einrichtungen haben in dieser besonders schwierigen Situation.“
Dass sich Abtreibungsgegner vor entsprechenden Einrichtungen versammeln, wird mit dem Gesetz aber nicht unterbunden. „Selbstverständlich gilt in Deutschland das Versammlungsrecht und die Meinungsfreiheit“, stellt die Bundesfamilienministerin klar. „Es geht darum, dass wenn einzelne Menschen, Frauen konkret belästigen, konkret behindern an ihrem Recht, sich beraten zu lassen, konkret sie mit Falschbehauptungen oder mit Horrorbildern schockieren, dass das nicht in Ordnung ist.“
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