War es ein Arbeitsunfall?15 Jahre nach seinem „Wetten, dass..?”-Unfall! Jetzt zieht Samuel Koch vors Bundesgericht

Samuel Koch kämpft weiter!
Es war ein dramatischer Moment der ZDF-Sendung „Wetten, dass..?”: Im Jahr 2010 verunglückte der Autor und Schauspieler bei einem Stunt in der Fernsehshow. Seither ist er querschnittsgelähmt. Der Fall geht nun vor das Bundessozialgericht (BSG).
Samuel Koch blieb schon zweimal vor Gericht ohne Erfolg
Das Gericht in Kassel beschäftigt sich Ende dieses Monats damit, ob der heute 37-Jährige als Wettkandidat der Sendung unfallversichert war. Wie das BSG mitteilte, beantragte Koch bereits im Jahr 2020, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Damit blieb er demnach jedoch bei der Berufsgenossenschaft sowie am Sozialgericht Mannheim und beim Landessozialgericht Baden-Württemberg ohne Erfolg.
Lese-Tipp: Samuel Koch nach seinem Unfall: „Ich war erst mal weggeballert mit Drogen und Opiaten”
Die Argumentation: Der Versicherungsschutz als Beschäftigter oder „Wie-Beschäftigter” scheide aus. Koch habe sein sechsköpfiges Wett-Team selbst zusammengestellt und mit ihm den Wettbeitrag organisiert. Er habe als sein eigener Regisseur agiert.
Die Vorinstanzen sahen auch keinen Versicherungsschutz im Ehrenamt gegeben. Koch sei zwar für eine Anstalt des öffentlichen Rechts tätig gewesen. Aber sein Auftritt in der Sendung sei hauptsächlich durch sein eigenwirtschaftliches Interesse motiviert gewesen, sein Können zu präsentieren und bekannt zu werden. Dagegen legte Koch Revision ein.
Video-Tipp: Samuel und Sarah Koch über ihren Baby-Wunsch
Samuel Koch sprang bei „Wetten, dass..?” über Autos – dann passiert der Unfall!
In der Fernsehshow „Wetten, dass..?” hatte Koch gewettet, mit Sprungstiefeln im Vorwärtssalto nacheinander fünf ihm entgegenfahrende Pkw zunehmender Größe überwinden zu können. Darüber schloss er laut dem BSG mit dem ZDF einen Mitwirkendenvertrag ohne Bezahlung. In der Livesendung am 4. Dezember 2010 stürzte der damals 23-Jährige bei dem Salto über das vierte Fahrzeug und zog sich eine Querschnittslähmung zu.

Der 2. Senat des BSG will den Fall am 24. September (13.00 Uhr) verhandeln. (nlu/dpa)
Verwendete Quellen: dpa