Homo-Ehe
Als Homo-Ehe bezeichnet man umgangssprachlich eine Zivilehe zwischen zwei Partnern mit dem gleichen Geschlecht. Mittlerweile spricht man auch von der 'Ehe für alle'.

Die Homo-Ehe ist der umgangssprachliche Begriff für eine Zivilehe,
in der beide Partner das gleiche Geschlecht haben. In den letzten Jahren setzte
sich an seiner Stelle in Deutschland immer mehr der Begriff 'Ehe für alle‘
durch, um die Gleichstellung mit einer klassischen Ehe zwischen Mann und Frau
zu betonen.
Im Gegensatz zu einer eingetragenen Partnerschaft, wie es sie
in Deutschland bis September 2017 gab, ist die Homo-Ehe der klassischen Ehe
gleichgestellt und als ebenbürtige zivilrechtliche Verbindung zweier Menschen
anerkannt. Insbesondere in Bezug auf das Erb- und Steuerrecht sowie das
Adoptionsrecht hat dies für die gleichgeschlechtlichen Paare einige Vorteile.
Während Homosexualität im vergangenen Jahrhundert auch in westlichen Ländern
oft noch als Krankheit eingestuft wurde, konnte die gesellschaftliche
Toleranz für die gleichgeschlechtliche Verbindung in den letzten Jahren spürbar
gestärkt werden. Inzwischen ist die Homo-Ehe in vielen Ländern legalisiert und
der Ehe zwischen Mann und Frau gleichgestellt. Als erstes Land weltweit
erlaubten die Niederlande schon 2001 die Zivilehe zwischen
gleichgeschlechtlichen Partnern, fast alle westlichen Länder zogen in den
folgenden Ländern nach. In den USA ist die Ehe für alle seit 2015 landesweit
erlaubt.
In Deutschland ist die vollständige Anerkennung der Ehe für
alle erst 2017 durchgesetzt worden. Homosexuellen Paaren war es bis dahin zwar
möglich, eine eingetragene Partnerschaft beim Standesamt registrieren zu
lassen, allerdings nicht mit denselben Rechten und Pflichten wie sie eine
heterosexuelle Ehe genießt; so war etwa eine gemeinsame Adoption von Kindern
nicht erlaubt. Am 1. Oktober 2017 trat ein Gesetz in Kraft, dass homosexuellen
Paaren auch in Deutschland die Eheschließung ermöglicht.
Viele arabisch geprägte Länder wiederum sind streng gegen die Homo-Ehe: Nicht nur
die eheliche gleichgeschlechtliche Verbindung ist verboten, sondern
Homosexualität selbst unter Strafe gestellt. Die dafür verhängten Strafen sind
teils beträchtlich, in mehreren Staaten wird Homosexualität sogar mit der
Todesstrafe geahndet. Beispiele hierfür sind Saudi-Arabien, der Iran und
Afghanistan. Als Begründung für die Ablehnung der Homosexualität werden meist
religiöse Gründe angegeben. So wird sie in den beiden wichtigsten religiösen
Büchern, der Bibel und dem Koran, teilweise als Sünde bezeichnet.
News und aktuelle Entwicklungen zur Homo-Ehe finden Sie stets auf RTL News.