In Deutschland besteht die Verpflichtung, am Unterricht
einer Fahrschule teilzunehmen, sofern die Fahrberechtigung erlangt werden soll.
Die Fahrschulen selbst werden als privatwirtschaftliche Unternehmen geführt.
Sie bieten theoretischen und praktischen Unterricht an. Für die Schüler und
Schülerinnen sind bestimmte Mindeststunden vorgeschrieben, bis die Prüfung angetreten
werden kann.
Die Fahrlehrer als zentrale Berufsgruppe der Fahrschulen
Das Gesetz über das Fahrlehrerwesen (FahrlG) definiert den
Status der Fahrlehrer als staatlich anerkannte Lehrkräfte. Die Fahrlehrer sind
entweder in einer Fahrschule angestellt oder als selbstständige Fahrlehrer und
gleichzeitiger Inhaber einer Fahrschule tätig. Voraussetzung für die
Berufsausübung ist der Besitz eines Fahrlehrerscheins. Interessenten nehmen an
einer staatlich reglementierten Ausbildung teil und müssen über die
erforderliche persönliche Eignung verfügen. Unter anderem ist der Abschluss
eines Lehrberufs oder eine vergleichbare Schulbildung wie das Abitur notwendig.
Das Mindestalter beträgt 21 Jahre.
Die erste Fahrschule Deutschlands
Rudolf Kempf eröffnete mit der Auto-Lenkerschule in
Aschaffenburg die erste Fahrschule Deutschlands. Am 7. November 1904 begann der
erste Kurs. Zielgruppe waren angehende Chauffeure, die sich auf ihren Beruf
professionell vorbereiten wollten. Eine Verpflichtung zur Teilnahme bestand zu
diesem Zeitpunkt nicht. Männer unterschiedlicher Nationen schrieben sich für
den Kurs ein. Frauen war die Teilnahme verwehrt. Das Mindestalter lag bei 17
Jahren, technische Begabung und der Nachweis eines Sittenzeugnisses waren
weitere Vorgaben. Die Automobilindustrie unterstützte die Fahrausbildung, da
sie annahm, eine gute Ausbildung erhöhe das Käuferinteresse an Fahrzeugen.
Bereits 1910 erfolgte der Erlass erster Verordnungen über die Regelung der
Fahrausbildung. Die Begriffe Fahrschule und Fahrlehrer verwendete der
Gesetzgeber jedoch erst in der Verordnung aus dem Jahre 1921 offiziell.
Interessante Fakten aus der Statistik
44.610 Personen besaßen am 1. Januar 2017 die
Fahrlehrer-Erlaubnis. Zusätzlich waren 5.406 Personen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes
und der Polizei aufgrund ihrer Dienstfahrlehrererlaubnis zur Ausbildung
berechtigt. 2015 existierten in Deutschland 11.470 Fahrschulen. Im Vergleich
zum Jahr 2009 war die Anzahl der Fahrschulen um rund 14 Prozent gesunken.
Hauptursachen sind der Rückgang der eingeschriebenen Fahrschüler und
Nachwuchsprobleme bei den Fahrlehrern.