Arbeitszeit muss erfasst werden

Weil sie zu viel gearbeitet haben - Lehrer verklagen das Land Baden-Württemberg

Zu viele Überstunden!
Unterricht vorbereiten, Tests korrigieren, mit Eltern sprechen: Die Arbeit als Lehrer oder Lehrerin ist so viel mehr als "nur" der blanke Unterricht. Zwei Pädagogen verklagen jetzt sogar das Land Baden-Württemberg. Denn: Sie haben binnen eines Jahres über 200 Überstunden gemacht, sagen sie. Regulär sollen sie 41 Stunden wöchentlich arbeiten - damit kämen sie aber bei weitem nicht hin.
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Philologenverband unterstützt die Klage: Einer der Gründe für hohe Burnout-Rate bei Lehrern!

Anwältin Nicole Mutschke im RTL-Interview.
Anwältin Nicole Mutschke im RTL-Interview.
RTL

„Jetzt können Sie ausrechnen, wenn Sie 250 Stunden mehr arbeiten, das sind etwa sechs Wochen. Das heißt, dann haben Sie keinen Urlaub mehr und das ist einer der Gründe dafür, dass Lehrer mit die höchste Burnout-Rate haben von allen Berufsgruppen und dass der Lehrerberuf mittlerweile auch so unattraktiv ist," sagt Ralf Scholl vom Philologenverband Baden-Württemberg, der die Klage unterstützt.

Das Problem: Genau genommen gibt es zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung zwar eine EU-Entscheidung und ein Urteil durch das Bundesarbeitsgericht - aber eben noch kein angepasstes geltendes Gesetz. „Letztlich hat hier schon der Europäische Gerichtshof entschieden, dass es darum geht, den Arbeitnehmer zu schützen, und zwar davor, dass er eben über das zulässige Maß hinaus arbeiten muss,“ erklärt Nicole Mutschke, Anwältin für Arbeitsrecht im RTL-Interview.

„Ganz grundsätzlich denkt man bei Arbeitszeiterfassung natürlich an die gute alte Stechuhr und von der wollte man ja gerade weg. Wir wollen gerade keine Zeiterfassung mehr machen, wir vertrauen dem Arbeitnehmer. Aber hier gibt es natürlich so ein Spannungsverhältnis. Das Vertrauen ist erst mal gut. Das ist auch gut für den Arbeitnehmer. Aber der Europäische Gerichtshof und auch das Bundesarbeitsgericht haben eben gesagt: Na ja, das kann eben sehr, sehr schnell zulasten des Arbeitnehmers gehen. Und deshalb brauchen wir doch eine Zeiterfassung nicht nachteilig für den Arbeitnehmer, sondern zu dessen Schutz.“

Es muss nicht die klassische Stechuhr sein

Grundsätzlich ist es Pflicht für alle Arbeitgeber, die Arbeitszeit zu erfassen, auch wenn es noch kein angepasstes Gesetz gibt. Es muss auch nicht immer die klassische Stechuhr sein, sondern mittlerweile gibt es sogar Apps, auf denen ganz unkompliziert Zeiten eingetragen werden können.

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