Bei ScheidungUnterhaltsreform: Was der Justizminister jetzt beim Geld für Trennungsfamilien ändern will

Wer sich mehr engagiert, soll weniger zahlen!
Justizminister Marco Buschmann (46/FDP) hat nun seine Pläne zum Unterhaltsrecht vorgestellt. Lebt das Kind hauptsächlich bei einem Elternteil, der oder die andere kümmert sich aber mehr als der Durchschnitt, soll auch weniger gezahlt werden. Aber ist das auch fair? Was Sie jetzt wissen sollten.
Was ist überhaupt geplant?

Derzeit müssen diese Elternteile dem Ministerium zufolge den vollen Unterhalt mit nur sehr geringen Abschlägen zahlen. Die Reform soll Anreize schaffen, sich mehr einzubringen.
„Das geltende Unterhaltsrecht kennt nur sehr begrenzte Ausnahmen vom Grundsatz "Eine(r) betreut, eine(r) zahlt"“, erklärt das Ministerium. Eine Ausnahme seien Fälle, in denen die Eltern die Betreuung fifty-fifty aufteilen und im Verhältnis ihrer Einkommen Unterhalt leisten müssen. Diese Regelung will Buschmann beibehalten.
Lese-Tipp: Wieviel Unterhalt steht Ihnen zu? Hier finden Sie die aktuellen Sätze der Düsseldorfer Tabelle.
Wichtige Details im Überblick:
Betrifft der Vorschlag alle Trennungsfamilien?
Nein. Die Pläne gelten nur für die Familien, bei denen das Kind überwiegend zwar bei einem Elternteil lebt, aber auch der andere sich wesentlich bei der Betreuung einbringt. Wenn mehr als 29 Prozent und bis zu 50 Prozent der Zeit mitbetreut wird, soll diese Reform greifen. Kriterium zur Berechnung: Wie oft übernachtet das Kind beim jeweiligen Elternteil?
Wie wird der Unterhalt berechnet?
Die Berechnung ist kompliziert und erfolgt in insgesamt 6 Stufen:
Zunächst soll auf Basis der Düsseldorfer Tabelle der Bedarf des Kindes ermittelt werden. Dabei ist entscheidend, wie viel beide Eltern verdienen. Je mehr die Eltern eines Kindes zusammen verdienen, desto höher ist auch der Unterhaltsbedarf des Kindes. Dann, so heißt es in dem Eckpunkte-Papier von Buschmann, wird ein „pauschaler Abschlag vom Unterhaltsbedarf des Kindes vorgenommen“. So soll dann die Betreuungszeit ausgeglichen werden.
In einem späteren Schritt werde dann die relative finanzielle Situation der Eltern betrachtet: Dann wird berechnet, „inwieweit der mitbetreuende Elternteil für den Unterhaltsbedarf des Kindes verantwortlich wäre, wenn man die Unterhaltslasten allein mit Blick auf die relative Einkommenssituation der Eltern verteilen würde.“ Dieser Wert wird in einem weiteren Schritt angepasst. Abschließend wird das Kindergeld zwischen den Eltern verrechnet.
Lese-Tipp: Liebe ohne Trauschein? Was unverheiratete Frauen in Sachen Geld unbedingt beachten sollten
Kann sichergestellt werden, dass Kinder dadurch nicht weniger Unterhalt bekommen?
Der Unterhaltsspruch an sich soll nicht reduziert werden, heißt es im Eckpunktepapier. Der Bedarf werde wie bisher ermittelt. Es kann aber sein, dass der mitbetreuende Elternteil weniger Unterhalt überweisen muss, wenn das Kind in „einem erheblichen Umfang in seinem Haushalt“ betreut wird. Da dort dann aber auch alle Kosten für das Kind übernommen werden, sei es auch gerechtfertigt, wenn der Unterhalt dann geringer ausfällt.
Was ist mit unverheirateten Eltern?
Es sollen die gleichen Regeln gelten wie für verheiratete Eltern. Das Justizministerium verspricht sich davon, dass unverheiratete Mütter, die vor der Geburt weniger verdienten als der Kindsvater davon profitieren. Auch Mütter, die nicht mit dem Vater des Kindes zusammengelebt haben, sollen bessergestellt werden.
Ampel hat sich im Koalitionsvertrag auf Änderungen zum Unterhaltsrecht verständigt
Übrigens: Auf Änderungen im Unterhaltsrecht hatten sich SPD, Grüne und FDP schon in ihrem Koalitionsvertrag verständigt. „Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden“, heißt es im Abschnitt zum Familienrecht. (eku, mit dpa)
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