Mädchen aus Dinslaken starb im Keller - Urteil

Eltern haben Lea (3) ermordet: Lebenslange Haft!

Prozess in Dinslaken - die Eltern verstecken sich hinter Mappen.
Prozess in Dinslaken - die Eltern verstecken sich hinter Mappen.
RTL

Unvorstellbar, dass Eltern so etwas ihrem eigenen Kind antun können!

Die kleine Lea (†3) erstickte qualvoll im Keller ihres Elternhauses – jetzt müssen ihre Eltern dafür lebenslang ins Gefängnis. Das Gericht Duisburg stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.

Lea erstickte qualvoll

Im Prozess im Landgericht Duisburg ist nun das Urteil gefallen. Mutter Maja W. und Vater Sascha W. sind wegen Mordes schuldig gesprochen worden. Die beiden haben gemeinsam ihre dreijährige Tochter misshandelt und sie schließlich tagelang in einen Keller gesperrt. Das Mädchen erstickte letztlich an ihrem eigenen Erbrochenen.

„Bei der Tötung nutzten sie die Arg- und Wehrlosigkeit aus. Es ging ihnen darum, sich des Kindes zu entledigen“, sagte die Staatsanwältin am letzten Prozesstag (15. Mai) in ihrem Plädoyer. Was sie dann vorliest und rekapituliert, ist schwer zu ertragen. Es geht um die Wochen und Monate vor dem Tod der Dreijährigen, um Beleidigungen, die die Eltern in Chatnachrichten über die kleine Tochter äußern. „Daraus lässt sich ableiten, dass sie ihre Tochter gehasst haben, dass sie menschenverachtend mit ihr umgegangen sind“, sagt sie im Prozess.

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Einer Einschätzung, der das Duisburger Gericht mit seinem Urteil am Ende folgt. Nicht nur werden die Eltern beide wegen Mordes ins Gefängnis gehen, es stellte auch eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine vorzeitige Entlassung als ausgeschlossen.

Im Video: Lea (3) stirbt eingesperrt im Keller

Keine Regung bei den Angeklagte beim Urteil

Bei der Urteilsverkündung regt sich im Gesicht der Angeklagten nichts. Es fließen keine Tränen – wie schon im ganzen Prozess nicht. Maja W. habe nach der Geburt der kleinen Lea keine Liebe gezeigt – und schon während der Schwangerschaft behauptet, sie würde ihrer Zwillingsschwester Lara den Platz im Bauch wegnehmen.

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Lea entwickelte eine Essstörung, doch statt diese in den Griff zu bekommen, „entwickelten sie ihre eigenen Erziehungsmethoden“, sagt der Richter. „Ziel war es, Leas Willen zu brechen.“ Die Angeklagten hätten das Kind schließlich als „Last“ empfunden und „einen Hass gegen das Kind entwickelt.“

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Schließlich sei das Kind am 27. September 2023 in den Keller gebracht worden – am 30. September starb es. Die Eltern entsorgten die Leiche anschließend in einem Kanal. Die Mutter behauptete, sie sei in einer Klinik, denn man habe eine Erklärung gebraucht, „warum das Kind nicht mehr da ist.“

Eltern holten sich keine professionelle Hilfe

Dass Lea kein einfaches Kind gewesen sei, erkenne das Gericht dabei an. „Es wäre aber möglich gewesen, professionelle Hilfe zu holen oder das Kind abzugeben. Wir haben es hier mit einer Tötung aus niedrigen Beweggründen zu tun“ – daher das Urteil wegen Mordes.