Wegen Mordes vor 35 Jahren verurteiltJan (4) im Sack erstickt: Lebenslänglich für Sektenführerin Sylvia D.

Sie hat einen Vierjährigen in einem Sack ersticken lassen.
Ohne jegliche Skrupel hat die mutmaßliche Sektenführerin Sylvia D. den kleinen Jan (†4) einfach in einem Leinensack umkommen lassen – ohne Luft, ohne Hoffnung. Jetzt ist das Urteil am Frankfurter Landgericht gefallen – für einen Mord, den die Angeklagte vor 35 Jahren begangen hat.
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Nach Mord-Freispruch von Hanauer Landgericht: Fall jetzt neu aufgerollt
Immer wieder hatte Sylvia D. im Frankfurter Landgericht ihre Unschuld beteuert. Vor drei Jahren wurde sie bereits einmal zu lebenslanger Haft verurteilt. Im neu aufgerollten Verfahren hatte ihr Verteidiger am vorletzten Verhandlungstag ein milderes Urteil gefordert. Aus seiner Sicht mangelte es weiterhin an Beweisen dafür, wie der vierjährige Jan vor 35 Jahren starb.
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Kind zum Mittagsschlaf in einen Sack gesteckt
Die Staatsanwaltschaft hingegen bekräftigte in ihrem Plädoyer den ursprünglichen Mord-Vorwurf. So soll Sylvia D. den Jungen am 17. August 1988 in ihrem Haus in Hanau in einen Sack gesteckt und diesen zugeschnürt zu haben. Seinem Schicksal überlassen soll der kleine Junge darin erstickt sein.
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Seine Eltern sollen Mitglieder einer von Silvia D. gegründeten Sekte gewesen sein. Die Angeklagte will Befehle von Gott erhalten haben. Den Vierjährigen Jan soll sie als „Schwein“ und „Wiedergeburt Hitlers“ beschimpft haben. Er sei „von Dunklem besessen“ gewesen. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt davon, dass Sylvia D. ihr mutmaßliches Opfer aus Hass umgebracht hat.
Weil Tötungsabsicht nicht klar war: Bundesgerichtshof verwarf Urteil
„Die Angeklagte hat selbst zugegeben in ihrer Einlassung, was die Verteidigung auch nicht richtig mitbekommen hat, am Tattag am Tatort gewesen zu sein. In das Zimmer gegangen zu sein, Jan gesagt zu haben, dich hört keiner, dir hilft keiner. Das ist auch aufgrund von Telefonüberwachungsaufnahmen bestätigt worden“, so Staatsanwalt Daniel Wegerich im RTL-Interview.
Erst 2015 haben ehemalige Sektenmitglieder die Vorfälle öffentlich gemacht. Zuvor hielt man den Tod für einen Unfall. In einem ersten Prozess in Hanau urteilten die Richter "Mord aus niederen Beweggründen". Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil jedoch verworfen unter anderem, weil eine Tötungsabsicht nicht klar nachgewiesen wurde - auch gab es Zweifel an Sylvia Ds. Schuldfähigkeit.
Sylvia D. bestreitet nach wie vor, etwas mit dem Mord an dem Jungen zu tun zu haben. (dpa/naw)