75 Jahre deutsche VerfassungHappy Birthday, Grundgesetz! 7,5 Gründe, warum wir mitfeiern
Lasst die Korken knallen!
Im Jahr 1949 – vor genau 75 Jahren – ist das Grundgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Wir haben, passend zum großen Jubiläum, siebeneinhalb Gründe mitgebracht, die zeigen, was wir dem Grundgesetz alles verdanken. Wo es uns im Alltag überall begleitet, seht ihr im Video!
1: Unsere Würde und Sicherheit steht über allem
In unserem Alltag brauchen wir uns im Normalfall keine Sorgen darüber zu machen, verletzt zu werden, oder von Behörden herablassend behandelt zu werden. Wir werden als Menschen geachtet und respektiert und nicht als Gegenstände gesehen.
Was für uns selbstverständlich erscheint, ist etwas, das unter anderem im ersten Artikel des Grundgesetzes festgehalten wird: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.
2: Niemand hat Sonderrechte
Sollten wir mal im Straßenverkehr in einen Unfall mit einem Porsche verwickelt sein, müssen wir nicht befürchten, dass der Sportwagenfahrer vor Gericht besser behandelt wird, weil er mehr Geld hat. Vor dem Gesetz sind wir nämlich alle gleich. Auch Geschlecht, Abstammung, Alter, sexuelle Orientierung, Sprachkenntnisse, Religion und körperliche wie psychische Gesundheit spielen bei unserem Anspruch auf Gerechtigkeit keine Rolle.
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3: Wenn uns etwas nicht gefällt, dürfen wir das sagen!
Eines unserer wichtigsten Grundrechte ist unsere Meinungsfreiheit. Wir dürfen unsere Regierung und unsere Behörden offen kritisieren. Wir dürfen auf die Straße gehen und demonstrieren, um uns für unsere Überzeugungen einzusetzen.
Verbunden mit der Meinungsfreiheit ist auch die Pressefreiheit. Zeitungen und Nachrichtensender informieren die Öffentlichkeit über Ereignisse und Neuigkeiten, ohne sich von der Regierung reinreden zu lassen. Machen Politiker etwas falsch, dürfen die Medien darüber berichten, ohne zensiert zu werden.
4: Wir dürfen unser Leben selbst bestimmen

Es darf uns niemand zwingen, bestimmte Karrierewege zu gehen oder bestimmte Berufe auszuüben. Wer Arzt werden möchte, darf studieren gehen, wer Handwerker sein will, darf eine Ausbildung machen.
Außerdem dürfen wir uns in Deutschland frei bewegen und reisen und umziehen, wohin wir wollen.
5: Wir müssen keine Angst haben, all diese Rechte wieder zu verlieren
Die vorher genannten Punkte gehören zu unseren Grundrechten. Im Grundgesetz werden sie selbst durch einen eigenen Artikel (Art. 19) geschützt. Die Regierung darf keine neuen Gesetze oder Verbote einführen, die unsere Grundrechte einschränken. Würde die aktuelle Ampelregierung beispielsweise unzufrieden mit der Berichterstattung über sie sein, dürfte sie Journalisten nicht verbieten, weiter über sie zu berichten.
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6: Unser Frieden wird beschützt
Das Grundgesetz ist im Jahr 1949 in Kraft getreten. Eine große Bemühung der Verfassenden Politiker war es, den Frieden zu bewahren, denn der zweite Weltkrieg war zu der Zeit gerade Mal seit fünf Jahren zu Ende.
Um einen weiteren Krieg um jeden Preis zu verhindern, wurde der 26. Artikel mit ins Grundgesetz geschrieben. Laut ihm sind jegliche Handlungen, die das friedliche Zusammenleben von Völkern stören, strafbar.
7: Wir dürfen mitbestimmen
Alle vier Jahre wählen wir eine neue Bundesregierung. Alle fünf Jahre wählen wir in unseren Bundesländern einen neuen Landtag (außer in Bremen: dort wird alle vier Jahre gewählt). Und in den meisten Kommunen wählen wir alle fünf Jahre neue Bürgermeister.
Das geht nur in einer Demokratie. Auch sie wird mit dem Grundgesetz streng geschützt. Als Staatsform ist sie erst nach dem Ende von Hitlers Diktatur nach Deutschland zurückgekehrt ist. Die sogenannten „neuen“ Bundesländer der ehemaligen DDR genießen sie sogar erst seit 1989 wieder.
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7,5: Auch das Grundgesetz ist nicht perfekt – und kann angepasst werden
Die letzte Änderung fand erst 2022 statt. Kleine Veränderungen oder Umformulierungen im Grundgesetz können durch Abstimmungen im Bundestag verabschiedet werden. Allerdings gibt es Ausnahmen, wo Eingriffe passieren dürfen. So darf die Regierung zum Beispiel nicht den ersten Artikel verändern, der die Menschenwürde herausstellt, oder den 20. Artikel, der unter anderem die Demokratie als Staatsprinzip definiert.
Auf diese Weise können kleine Veränderungen dafür sorgen, dass das Grundgesetz unserem Land besser dienen kann, während die wichtigsten Aspekte in ihm geschützt bleiben.
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