Gefährliche Ecstasy-PilleFinja starb am „Blue Punisher“ – Urteil gegen Drogen-Verkäufer (17) gefallen

Finja (†13) ist tot – sie starb an der „Blue-Punisher“-Pille.
Jetzt ist ein 17-Jähriger verurteilt worden. Er soll dem Mädchen die Ecstasy-Pillen verkauft haben. Doch ob eine seiner Pille tatsächlich den Tod der 13-Jährigen verursachte, kann das Gericht nicht klären.
Ärzte können für Finja nichts mehr tun
Finja war am Samstagabend, dem 24. Juni, in Altentreptow gefunden worden. Sie war bewusstlos, kam in eine Klinik. Die Ärzte konnten jedoch nichts mehr für sie tun. Sie starb an einer Hirnschwellung, ausgelöst durch den hoch dosierten Wirkstoff der „Blue-Punisher“-Ecstasy-Pille. Nun wurde ein 17-Jähriger, der ihr die Droge verkauft haben soll, schuldig gesprochen.
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Das Jugendschöffengericht in Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern) sah es laut Aussage einer Sprecherin vom Mittwoch (17. April) als erwiesen an, dass der Jugendliche in drei Fällen Ecstasy-Pillen auch an das Mädchen verkauft hatte. Der Jugendliche wurde verwarnt. Zudem soll er 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, ihm sind drei Termine bei der Suchtberatung und fünf Stunden Berufsberatung auferlegt worden.
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Verurteilte war geständig und zeigte Reue
Ein Gutachten bestätigte, dass der Teenager eben jenen Typ der „Blue Punisher“-Ecstasy-Pillen verkaufte, an dem Finja verstarb. Die Pillen haben mitunter eine besonders hohe Wirkstoffkonzentration. Er soll die Drogen kurz vor Finjas Tod verkauft haben. Ob aber tatsächlich eine von seinen Pillen schlussendlich die tödliche war, habe das Gericht nicht zwingend nachweisen können. Die Pillen kommen meist in einem bestimmten Aussehen daher, das sich am gleichnamigen amerikanischen Comic-Helden orientiert, etwa in blauer Farbe und mit Totenkopf.
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Der Jugendliche stand nicht wegen des Tods von Finja vor Gericht, teilte die Gerichtssprecherin mit. Der Verurteilte habe gestanden und Reue gezeigt. Das Urteil sei rechtskräftig, weil die Beteiligten auf Rechtsmittel verzichten. Verhandelt wurde wegen des Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit. (eon, mit dpa)