Die Liberalen wollen Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag anheben
Nach Bürgergeld-Erhöhung: Die FDP will jetzt runter mit den Steuern
Bürgergeld geht rauf, Steuern sollten runter!
Das Bürgergeld wird deutlich erhöht, das findet nicht jeder gerecht. Die FDP bekräftigt jetzt noch mal ihre Forderung nach gleichzeitigen Steuerentlastungen. Wo die Entlastungpläne ansetzen...
"Mitte unserer Gesellschaft muss steuerlich entlastet werden“
„Berufstätige dürften nicht immer nur zur Finanzierung höherer Sozialleistungen zur Kasse gebeten werden. Auch die Mitte unserer Gesellschaft muss steuerlich entlastet werden“, sagte Generalsekretär Bijan Djir-Sarai der Deutschen Presse-Agentur.
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Er spricht sich konkret für eine Anhebung des sogenannten Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags bei der Steuer aus.
Die Freibeträge markieren den Teil des Einkommens, auf den keine Steuer fällig wird. Sie werden regelmäßig nach oben angepasst. Grundlage ist das statistisch berechnete Existenzminimum, also der Mindestbetrag, den Menschen für das Notwendigste zum Leben brauchen. Die Bundesregierung erstellt dafür alle zwei Jahre einen sogenannten Existenzminimumbericht. Auf dessen Basis wurden die Freibeträge in diesem Jahr bereits erhöht. Für das nächste Jahr ist eine weitere Erhöhung geplant.
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Beim Bürgergeld wird die Inflation jetzt schneller einberechnet
Der Regelsatz für das Bürgergeld wird - wie früher bei Hartz IV - jährlich an Preise und Löhne angepasst. Die Erhöhung hinkte in der Vergangenheit der Inflationsentwicklung allerdings oft hinterher. Mit der Einführung des Bürgergelds in diesem Jahr wurde auch die Berechnung geändert. Nun wird auch die aktuelle Inflation berücksichtigt. Laut Arbeitsminister Hubertus Heil wird das Bürgergeld durch die neue Systematik „inflationsfester und damit auch krisenfester“.
- Für Alleinstehende wird das Bürgergeld zum 1. Januar um 61 auf 563 Euro erhöht.
- Mit Partnern zusammenlebende Erwachsene erhalten künftig 506 Euro statt wie bisher 451 Euro.
- Für Jugendliche im 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre fließen künftig 471 Euro (bisher 420).
- Für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres steigt der Satz von 348 auf 390 Euro.
- Für die Kleinsten von 318 auf 357 Euro. Die Erhöhung soll insgesamt laut Verordnungsentwurf rund 4,5 Milliarden Euro kosten.
Lindner fordert zusätzliche Entlastung
Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte zuletzt in der Haushaltsdebatte im Bundestag aber bereits einen größeren Schritt für die Entlastung der Mitte gefordert und von möglichen zusätzlichen Entlastungen in Höhe von rund 1,9 Milliarden Euro gesprochen. Mit einer Anhebung unterstütze man „die arbeitenden Menschen, die unseren Sozialstaat überhaupt erst am Laufen halten“, sagte Djir-Sarai. (dpa/eku)
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