Das sollten Arbeitnehmer wissen
Hitzefrei am Arbeitsplatz: Ab wann ist Schluss?
Hitzefrei gibt es eigentlich nur an Schulen
Hitzefrei! Viele Erwachsene kennen es noch aus ihrer Schulzeit. Denn für Schüler gibt es in den einzelnen Bundesländern Richtlinien, ab wann Schulleiter Hitzefrei geben sollten. Für Arbeitnehmer sieht es aber nicht ganz so cool aus.
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Hitze
Denn grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf Hitzefrei. Der Arbeitgeber hat zwar eine Fürsorgepflicht und muss die Gesundheit seiner Mitarbeiter schützen. Er kann aber Maßnahmen treffen, die das Arbeiten erträglicher machen.
Ab 26 Grad Raumtemperatur sollte der Arbeitgeber schon eingreifen und zum Beispiel für geeigneten Sonnenschutz sorgen. Denn die Arbeitsstättenregel sieht vor, dass die Lufttemperatur in Arbeits- und Sozialräumen 26 Grad nicht überschreiten sollte. Das ist allerdings nur eine Empfehlung.
Ab 30 Grad Raumtemperatur muss der Arbeitgeber tätig werden. Hat das Büro keine Klimaanlage, müssen Ventilatoren oder andere Klimageräte aufgestellt werden, die die Belastung der Arbeitgeber reduzieren.
Bei über 35 Grad ist der Raum als Arbeitsplatz nicht mehr geeignet. Es darf dann nur noch gearbeitet werden, wenn der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreift, die bei Hitzearbeitsplätzen wie Hochöfen eingesetzt werden. Eine Luftdusche dürfte sich aber für die meisten Büroarbeitsplätze nicht lohnen. Um das Wetter zu checken, bietet sich ein Gerät aus unserem Funkwetterstationen-Vergleich an.
Und muss ich am Arbeitsplatz bleiben, wenn mein Kind Hitzefrei hat?
Für Eltern gib es folgende Ausnahme: Bekommen die Kinder kurzfristig Hitzefrei und kann keine Betreuung an der Schule gewährleistet werden, dann dürfen sie am Arbeitsplatz früher Feierabend machen. "Das Elternteil hat sogar einen Anspruch auf Weiterbezahlung, während die Kinder zu Hause betreut werden", erklärt Rechtanwalt Christian Solmecke. Der Arbeitgeber muss den Elternteil freistellen, wenn er die Regelung nicht im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung ausdrücklich ausgeschlossen hat.
Gegen Hitze im Büro kann der Chef aber auch zu einfachen Maßnahmen greifen, die das Arbeiten leichter machen. Zum Beispiel Getränke zur Verfügung stellen, vorübergehend Gleitzeit einführen oder die Kleiderordnung lockern - Jackett oder Blazer müssen dann vielleicht nicht mehr sein.
Damit es gar nicht erst so heiß wird, können Arbeitnehmer aber auch selbst etwas tun - Lüften zum Beispiel. An sehr heißen Tagen sollte das aber morgens passieren, spätestens um 10.00 Uhr sollte Schluss sein. Denn dann hat sich die kühlende Morgenluft endgültig verzogen. Wie viel Sie an heißem Tag trinken sollten und was am besten, haben wir hier zusammengefasst. Und auf Überstunden sollte man an heißen Tagen ebenfalls verzichten - immerhin wartet die schönste Erfrischung nach Feierabend im Freibad oder am Badesee.