Anklage forderte lebenslänglich
Herzmediziner der Berliner Charité zu Haftstrafe verurteilt

Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haft!
Nach dem Tod zweier Patienten ist ein Oberarzt der Berliner Charité zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den 56 Jahre alten Herzmediziner am Freitag des zweifachen Totschlags schuldig.
Berlin: Gericht von Tötung zweier Patienten überzeugt
Nach Überzeugung des Gerichts hat der Facharzt für Innere Medizin in den Jahren 2021 und 2022 auf einer kardiologischen Intensivstation einen Patienten und eine Patientin (beide 73) jeweils mit einem überdosierten Narkosemittel getötet.
Das Gericht bleibt mit seinem Urteil deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte wegen Mordes in zwei Fällen eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Mediziner beantragt. Zudem forderte Staatsanwalt Martin Knispel, ein lebenslanges Berufsverbot gegen den 56-Jährigen. Er sei sich sicher, „das Leben der Patienten nicht verkürzt zu haben“, so der Arzt.
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Der Mediziner hat die Vorwürfe im Prozess zurückgewiesen. Er habe beiden zur Leidensminderung ein Sedierungsmittel verabreicht. Das sei nicht in den Mengen erfolgt, wie sie in der Anklage genannt werden. Vorzuwerfen habe er sich nur, in den angeklagten Fällen die Gabe von Propofol nicht dokumentiert zu haben, erklärte er.
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Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung des Mediziners hat auf Freispruch plädiert. Das Verhalten ihres Mandanten sei nicht die Ursache für den Tod der schwerstkranken Menschen gewesen, sagt Rechtsanwältin Ria Halbritter am Freitag (26. April) in ihrem Plädoyer. Beide Patienten hätten sich in einer „aktiven Sterbephase“ befunden. In so einer Situation sei es erlaubt, auf eine palliative Therapie umzustellen.
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Ins Visier der Ermittler ist der 56-Jährige nach einem anonymen Hinweis gekommen. Nach Charité-Angaben ist dieser im Rahmen einer Art Whistleblower-System mit Vertrauensanwälten eingegangen. Dorthin können sich Beschäftigte der Klinik wenden, die etwa Ungereimtheiten bemerken.
Mitangeklagt in dem Fall ist eine Krankenschwester wegen Beihilfe zum Totschlag in einem Fall gewesen. Gegen die 39-Jährige hatte das Gericht das Verfahren nach viermonatigem Prozess gegen eine Geldauflage von 1.500 Euro eingestellt. In ihrem Fall komme kein vorsätzliches Handeln in Betracht, begründet das Gericht damals. (xes, mit dpa)