Drama an Berliner Schule

Mädchen wegen Internet-Challenge bewusstlos gewürgt

Group of teenage students standing in schoolyard and using mobile phones. They are very happy and playful.
Kinder mit Smartphones (Symbolfoto)
Getty Images, miljko

Gefährlicher Leichtsinn wegen einer Internet-Challenge!
Eine Grundschülerin in Berlin soll bei einer dummen Mutprobe bewusstlos gewürgt worden sein. Das berichtet der „Tagesspiegel“. Mehrere Fünft- und Sechstklässler hätten die sogenannte „Blackout-Challenge“ nachspielen wollen.

Schulleitung: Keine bleibenden Schäden, das grenzt an ein Wunder

Bei dieser Challenge gehe es darum, andere bis zur Bewusstlosigkeit würgen. Das werde gefilmt und die Videos davon mit dem Smartphone ins Netz gestellt. Wie die Zeitung weiter berichtet, hätten die anderen Kinder bei dem Vorfall an der Schule in Kreuzberg am vergangenen Freitag keine Hilfe für das Mädchen geholt, sondern es an eine abgelegene Stelle gebracht, um ihm Wasser einzuflößen.

Über diesen Vorfall hatte die Schule die Eltern in einer Rundmail informiert, so die Zeitung. Demnach hatten die anderen Kinder auch ein Mädchen bedroht, das Hilfe für ihre Mitschülerin holen wollte. Schließlich soll ein Vater bemerkt haben, dass etwas nicht stimmt und eingegriffen haben. Das kollabierte Mädchen wurde in ein Krankenhaus gebracht.

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„Dass das Mädchen ohne Hilfe, […] (nach dem Stand jetzt) keine bleibenden körperlichen Schäden davongetragen hat, grenzt an ein Wunder“, zitiert die Zeitung aus dem Schreiben.

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Berliner Bildungsverwaltung: „Das Krisenteam wurde bereits aktiviert“

Laut der Berliner Bildungsverwaltung sei eine Untersuchung eingeleitet worden. „Der Vorfall wird nun an der Schule intern und lösungsorientiert aufgearbeitet. Dazu werden Gespräche mit allen Beteiligten geführt. Das Krisenteam wurde bereits aktiviert“, sagte ein Sprecher der. Die Schulaufsicht sowie das Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentrum seien einbezogen.

Laut dem Zeitungsbericht prüfe die Schule rechtliche Schritte. Allerdings sind die beteiligten Kinder noch nicht strafmündig. (uvo; mit dpa)