Ausgerollert?DIESE deutsche Großstadt verbietet jetzt E-Scooter

Die Miet-Elektroroller müssen weg!
Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden. Die Stadt im Ruhrgebiet ist die erste Großstadt in Deutschland, die die Leih-E-Scooter verbannt.

Anbieter müssen E-Roller aus der Stadt entfernen

Bis Samstag (20. April) haben die Verleihfirmen, Tier und Bolt noch Zeit. Dann müssen alle Roller aus der Stadt in Nordrhein-Westfalen verschwunden sein. So konsequent mit den Scootern war bisher nur die französische Hauptstadt Paris, hier mussten die E-Roller schon im September aus der Stadt verschwinden. Das Verbot ab Samstag gilt allerdings nur für die ausleihbaren E-Scooter, die privaten dürfen weiter gefahren werden.

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Stadt fordert Identitätsprüfung für E-Roller-Fahrer

Die Verträge mit den Betreiberfirmen Tier und Bolt sind Ende März ausgelaufen, berichtet der WDR. Die Stadt hatte gefordert, dass sich die Kunden mit einem Personalausweis identifizieren müssen, um die Roller zu mieten. Doch für die Verleiher scheint das nicht in Frage zu kommen.

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Mit einem Eilantrag haben die Anbieter versucht, gegen diese Entscheidung vorzugehen - ohne Erfolg. Denn das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat der Stadt am Montag (15. April) recht gegeben, heißt es in einer Mitteilung.

Gelsenkirchen hofft auf weniger Unfälle mit E-Rollern

Die Stadt reagiert mit dem Verbot auf die vielen Unfälle mit den Leihgeräten, berichtet der WDR. Erst im 2023 stirbt ein Radfahrer in Gelsenkirchen, weil er über einen herrenlosen E-Roller gestürzt ist. Kurz darauf stößt ein E-Roller-Fahrer in Gelsenkirchen mit einem dreijährigen Kind zusammen, das Kind wird schwer verletzt und muss operiert werden. Bisher kann gegen solche Unfallverursacher selten ermittelt werden, da der E-Scooter-Verleih anonym abläuft. Möglicherweise wägen sich rasante Fahrer dadurch auch zu sehr in Sicherheit. Um das zu verhindern, möchte die Stadt also eine Identitätsprüfung der Mieter.

Allerdings: Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, die Anbieter können gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts noch Beschwerde einlegen. (jsi)