Beratungen sollen im September weiter gehen
Chaos ums Heizungsgesetz geht weiter: Klarheit erst nach der Sommerpause

Das Chaos ist perfekt..
Eigentlich wollte die Ampel-Regierung das umstrittene Heizungsgesetz noch in dieser Woche verabschieden. Doch daraus wurde nichts: Das Bundesverfassunggericht hat das Gesetz erst einmal gestoppt. Im Gespräch war eine – womöglich teure – Sondersitzung des Bundestags in der Sommerpause. Doch auch dagegen hat man sich entschieden: Es soll regulär im September weiter gehen.
Keine Sondersitzung in der Sommerpause
Die Ampel-Koalition will das umstrittene Gesetz zum Umstieg auf klimafreundliche Heizungen in einer regulären Sitzungswoche des Bundestages Anfang September verabschieden, wie ihre Fraktionsspitzen am Donnerstag mitteilten.
"Wir haben Respekt vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts", hieß es in der Mitteilung. "Die Koalitionsfraktionen werden noch heute für die nächste reguläre Sitzungswoche Anfang September beantragen, die 2./3. Lesung des Gebäudeenergiegesetzes auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen. Wir, die Koalitionsfraktionen, haben gemeinsam vereinbart, dass wir dem Bericht und der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie in der in dieser Woche beschlossenen Form zustimmen werden."
Zuvor hatte noch eine Sondersitzung während der Sommerpause als Alternative im Raum gestanden.
Laut einem Regierungssprecher hält es auch Bundeskanzler Olaf Scholz für eine sehr vernünftige Entscheidung, das Gebäudeenergiegesetz in der nächsten regulären Sitzungswoche Anfang September zu beschließen.
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CDU-Abgeordneter klagt erfolgreich vor Bundesverfassungsgericht
Keine 48 Stunden vor dem eigentlich geplanten Parlamentsbeschluss zum Heizungsgesetz hatte das Bundesverfassungsgericht das Vorhaben im Eilverfahren gestoppt. Die für diesen Freitagmorgen geplante zweite und dritte Lesung im Bundestag dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche stattfinden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Mittwochabend mit. Es machte Zweifel geltend, dass die Rechte der Abgeordneten in den Beratungen ausreichend gewahrt wurden.
Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte eine einstweilige Anordnung beantragt, um dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz zu untersagen, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt - was nicht der Fall war.
Heilmann argumentierte, seine Rechte als Abgeordneter seien durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden. „Die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-Minute-Gesetzespaket und einem verfassungswidrigen Verfahren“, warf er der Koalition vor. Wegen der maximal verkürzten Beratungen zur Gesetzesnovelle könne man keine konzeptionellen Schwächen des Gesetzespakets aufzeigen und ändern. (khe/dpa/rtrs)
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