Gute Nachricht für die Geldbörse
Ampel schützt Mieter weiter vor Preis-Wucher

Ampel reagiert auf Krise am Wohnungsmarkt!
Für viele Menschen dürfte diese Nachricht eine Erleichterung sein: Die Mietpreisbremse wurde verlängert bis 2029. Damit dürfen bei einer Neuvermietung die Mietpreise weiterhin nicht mehr als zehn Prozent über den ortsüblichen Vergleichsmieten liegen.
Mietpreisbremse war Streitpunkt in der Koalition
Die Mietpreisbremse war ein Streitpunkt zwischen den Koalitionsparteien, jetzt sollen SPD und FDP eine Einigung erzielt haben. „Die Blockade ist beendet“, hieß es am Mittwoch aus der SPD-Fraktion. Mit der Verlängerung reagiere die Ampel auf die weiterhin schwierige Situation auf vielen Wohnungsmärkten. Die Mietpreisbremse sorgt dafür, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Darüber, ob die Mietpreisbremse in bestimmten Gebieten Anwendung findet, entscheidet die jeweilige Landesregierung.
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SPD und Grüne wünschen sich beim Mietrecht zwar noch weitere Änderungen, die teilweise auch im Koalitionsvertrag stehen. Dem Vernehmen nach wurden mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der für das Mietrecht verantwortlich ist, bisher jedoch weder Änderungen bei der maximalen Erhöhung von Bestandsmieten innerhalb eines bestimmten Zeitraums (Kappungsgrenze) noch bei der Fortentwicklung des Mietspiegels vereinbart.
Hätte es keine Verlängerung gegeben, wäre die Mietpreisbremse Ende 2025 ausgelaufen. Besonders für die Länder wäre das problematisch gewesen – sie benötigen für die Verlängerung gut eineinhalb Jahre Vorbereitung. (dpa/eon)
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