Eigentlich wollte Destinie ein cooles „Howdy“ am Hals. Und bekam: „Howdy“. Die User im Netz amüsiert‘s. Dabei ist so ein Tattoo-Fail für den Kunden alles andere als lustig. Tätowierer Daniel Krause, sieht die Schuld in solch einem Fall allerdings nicht nur beim Tätowierer.
Daniel Krause, Tätowierer: „Ich geb dem Kunden die Schuld, natürlich. Ein Kunde ist ja immer in der Prüfungs- und Sorgfaltspflicht. Es gibt auf dieser Welt 10 Millionen Tätowierer. Fünf davon sind serious und fünf Millionen sind einfach Leute, die das schnelle Geld machen wollen. // Also du bist immer in der Sorgfaltspflicht. Es ist ja dein Körper, dein Tattoo und du läufst damit rum bis ans Ende deiner Tage.“
Und trotzdem komme es immer mal wieder zu solchen Fehlern. Gerade Rechtschreibfehler sind keine Seltenheit.
Daniel Krause, Tätowierer: „Es ist absolut menschlich, dass sich Tätowierer auch verschreiben. Bei so einem Wort natürlich nicht, aber manchmal hast du so lange Texte mit zehn Zeilen // Und deswegen ist es immer eine Zusammenarbeit zwischen dem Tätowierer und dem Kunden, gerade auch bei längeren Texten in fremden Sprachen.“
Ja, sowas kommt vor. Wie das Tattoo dieser türkischen Influencerin. Übersetzt sollte es eigentlich heißen: Nur Gott kann über meine Fehler und Wahrheiten richten. Tatsächlich steht jetzt aber quer über ihren Körper: Ich kann über einen einzigen Gott richten mit Unrecht und Unrecht. Dann bleibt laut Tätowierer nur das Weglasern einzelner Buchstaben oder alles mit einem sogenannten Cover-up-Tattoo zu überdecken. Bei solch einem groben Fehler müsste dann auch der Tätowierer die Kosten tragen.
Nicole Mutschke, Rechtsanwältin: „Grundsätzlich setzt Schadensersatz bei einem Tattoo eben voraus, dass das Tattoo objektiv mangelhaft ist. Und eben auch ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Also das ich zu einem Alternativ-Tättowierer gegangen bin oder es habe weglasern lassen. Und diesen Schaden kann ich dann geltend machen.“
Wem sein Tattoo nach dem Stechen einfach nicht gefällt, hat Pech gehabt.
Nicole Mutschke, Rechtsanwältin: „Tatsächlich hat man als Verbraucher richtig wenig Möglichkeiten, wenn es einem einfach nicht gefällt. Tatsächlich muss der Tätowierer das Ganze nur so umsetzen, wie es nach den Regeln der Kunst erforderlich ist. Und das beurteilt auch ein objektiver Dritter. Ist das in Ordnung gestochen? Sind die Linien ungefähr gleich?“
Also: Nur wenn ein Tattoo fehlerhaft ist – also falsch geschrieben oder falsch gestochen – kann Schadensersatz und Schmerzensgeld gerichtlich geltend gemacht werden. Für welchen Weg sich Destinie in den USA entscheidet, wissen wir nicht. Beim nächsten Tattoo empfiehlt unser Experte: Vorm stechen lieber ganz genau hinschauen…