14-Jährige geschwängertVergewaltiger (54) zu körperlicher Kastration und langer Haft verurteilt

Drakonische Strafe für ein grauenvolles Verbrechen!
Ein Kindervergewaltiger ist in den USA zu 50 Jahren Gefängnis und körperlicher Kastration verurteilt worden. Glenn S. aus Springfield im Bundesstaat Louisiana hat sich mehrfach an einer 14-Jährigen vergangen und den Teenager geschwängert. Jetzt wurde er verurteilt.
Täter bedrohte Opfer und dessen Familie, um Aussage zu verhindern
Das 14-jährige Mädchen hatte S. im Sommer 2022 angezeigt. Der heute 54-Jährige hatte sein Opfer mehrfach vergewaltigt und ein Kind mit ihm gezeugt, so Staatsanwalt Scott M. Perrilloux aus Livingston.
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Die Ermittler hätten außerdem herausgefunden, dass S. „das Opfer belästigt und mit Gewalt gegen sie und ihre Familie gedroht hatte“, so der Staatsanwalt weiter. S. habe verhindern wollen, dass die Teenagerin gegen ihn aussagte.
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Staatsanwalt lobt „unglaubliche Kraft“ der 14-Jährigen
Der Staatsanwalt lobte den Mut der 14-Jährigen, die Taten öffentlich zu machen. Viele Verbrechen dieser Art würden aus Angst der Opfer nicht gemeldet. „Die Kraft, die diese junge Frau nötig gehabt haben muss, um angesichts von Drohungen und Widrigkeiten die Wahrheit zu sagen, ist wirklich unglaublich“, sagte Perrilloux.
Neben der Haftstrafe von 50 Jahren urteilte das Gericht, dass Glenn S. körperlich kastriert werden soll. Bei einer körperlichen Kastration werden die Hoden operativ entfernt. Im US-Bundesstaat Louisiana ist eine chemische oder körperliche Kastration von Sexualstraftätern in bestimmten Fällen möglich. Der Verurteilte kann zwischen diesen beiden Möglichkeiten wählen.
Ankläger: „Sexualverbrechen gegen Jugendliche sind die bösartigsten Verbrechen, die wir verfolgen“
Laut Staatsanwaltschaft ist es erst das vierte Mal seit 2008, dass ein Täter zu einer Kastration verurteilt wird. Der aktuelle Fall sei der erste, in dem sich der Verbrecher für die körperliche Kastration entschieden habe.
Der stellvertretende Bezirksstaatsanwalt Brad J. Cascio sagte hierzu: „Sexualverbrechen gegen Jugendliche sind die bösartigsten Verbrechen, die wir verfolgen.“ Er beabsichtige, „jedes Mittel zu nutzen, das uns der Gesetzgeber zur Verfügung stellt, einschließlich der körperlichen Kastration, um Gerechtigkeit für die Kinder in unserer Gemeinschaft zu erreichen.“
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Das Gericht gab dem statt. Ob dieser Teil der Strafe je vollstreckt wird, ist ungewiss. Denn das Gesetz sieht vor, dass die Kastration frühestens eine Woche vor dem Ende der Haftzeit erfolgen darf. S. wäre zu diesem Zeitpunkt 104 Jahre alt. (uvo)


