Urteil für das schreckliche Verbrechen in Edenkoben gefallenMädchen entführt und missbraucht - zwölf Jahre Knast und Sicherungsverwahrung für Artur K.

Er wird für immer weggesperrt!
Der Fall in der Pfalz hat überregional für Aufsehen gesorgt: Ein Kind, zur Tatzeit zehn Jahre alt, wird im September 2023 auf dem Schulweg entführt und sexuell missbraucht. Ein 62-jähriger Angeklagter hat heute sein Urteil für das abscheuliche Verbrechen kassiert.
Missbrauch von Zehnjähriger in Edenkoben: Urteil ist gefallen
Früh am Morgen des 11. September 2023 zerrt der Angeklagte das Mädchen auf ihrem Schulweg in sein Auto und fährt davon. In einem leer stehenden Gebäude missbraucht er das Kind, ehe er sich eine Verfolgungsjagd mit alarmierten Polizisten liefert. Weil das Mädchen nicht in der Schule erscheint, werden die Beamten eingeschaltet. Artur K. wird gestellt und festgenommen, das Kind befreit.
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Seit dem 1. März wird vor dem Landgericht Landau verhandelt. Die Anklage hat ein ganzes Bündel an strafbaren Handlungen geschnürt. Hauptanklagepunkt: die Entführung und der Missbrauch der damals 10-Jährigen. Insgesamt sind es 17 Taten im Zeitraum zwischen Juli und September 2023, die dem 62-Jährigen zur Last gelegt werden. Er ist polizeibekannt und wegen ähnlicher Delikte vorbestraft. Mehrmals sitzt er in der Vergangenheit in Haft.
Für die Staatsanwaltschaft ist klar: Artur K. soll auch nach Verbüßen seiner Haftstrafe nicht mehr frei kommen. Die Ankläger haben daher Sicherungsverwahrung gefordert.
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Artur K. saß mehrfach wegen Sexualdelikten im Knast
Die Strafakte des Verurteilten ist lang: Nach einer Freilassung 2012 steht er deshalb unter Führungsaufsicht, fällt aber immer wieder wegen Verstößen gegen seine Auflagen auf. Ermittler wollen ihn mit einer elektronischen Fußfessel überwachen – doch Artur K. weigert sich schlicht, das Überwachungsgerät zu tragen und wird wieder straffällig.
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Drei Tage vor der Entführung und dem Missbrauch des Mädchens erwirkt die Staatsanwaltschaft sogar einen Untersuchungshaftbefehl gegen den 62-Jährigen. Aber alle Bemühungen kommen zu spät, Artur K. schlägt wieder zu.
Das Landgericht Landau hat den 62-Jährigen jetzt wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Außedem folgten die Richter der Einschätzung der Staatsanwaltschaft und ordneten Sicherungsverwahrung an.
Damit soll gesichert werden, dass der Täter nie wieder eine solche Tat begehen kann. Der Angeklagte habe nach seiner jüngsten Haftstrafe mit „rasanter Rückfallgeschwindigkeit“ gehandelt und sei gefährlich für die Allgemeinheit, so die Richterin. Die Strafe sei ihrer Meinung nach zwar hoch, aber angemessen. Denn: „Einen intensiveren Eingriff als den sexuellen Missbrauch eines Kindes kann man sich nicht vorstellen“, so die Richterin.
Artur K. nimmt Urteil regungslos zur Kenntnis
Im Prozess hat der nun Verurteilte ein von Haftstrafen geprägtes Leben geschildert. Er sei als eines von 13 Kindern aufgewachsen und „irgendwann kriminell“ geworden. In einer von seiner Verteidigerin vorgetragenen Erklärung betonte er, dass er die Tat bedauere. Den Schuldspruch hat der Angeklagte aus Neustadt/Weinstraße ohne sichtbare Regung zur Kenntnis genommen. Zum Ende des Prozesses wendet sich die Richterin noch an den Vater des Opfers: „Ich habe großen Respekt, wie sie hier teilgenommen haben.“(xes)