Bundestag berät über neue RegelnKiffen, Autofahren, Bußgelder - was ihr dazu wissen solltet!

ILLUSTRATION - 10.04.2024, Bayern, München: Eine Frau hält einen Joint vor der Kulisse des Monopteros im Englischen Garten. Seit Ostermontag gelten weite Teile des umstrittenen Cannabisgesetzes. Damit ist fortan für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt. In der eigenen Wohnung sollen drei Cannabispflanzen erlaubt sein und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Verboten bleibt Kiffen allerdings im öffentlichen Raum unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite zu solchen Einrichtungen. (zu dpa: «Kiffen im Englischen Garten in München von Donnerstag an verboten») Foto: Peter Kneffel/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Erst Kiffen und dann ins Auto steigen - das ist keine gute Idee. Jetzt soll es auch bald klare Regeln geben.
dpa, Peter Kneffel

Gekifft und dann ins Auto?!
Kiffen für Erwachsene ist seit April – unter Auflagen – legal. Aber die Regeln für Autofahrer sind noch nicht festgezurrt. Der Bundestag berät darüber in erster Lesung. Was geplant ist.

VIDEO: Reportertest: Wie wirkt sich Kiffen auf die Fahrtüchtigkeit aus?

Die Bundesländer hatten das Cannabis-Gesetz nur mit großen Bauchschmerzen im Bundesrat passieren lassen. Die Bundesregierung hatte ihnen dafür nachträgliche Änderungen zugesagt.

Die vorliegenden Gesetzentwürfe werden an diesem Donnerstag im Bundestag noch nicht beschlossen, sondern erstmals debattiert. Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens ist noch offen.

Das soll beim Kiffen und Autofahren gelten

Grenzwert für Autofahrer

  • Ähnlich der 0,5-Promille-Marke beim Alkohol soll auch bei Cannabis ein Grenzwert eingeführt werden. Bisher reicht schon der bloße Nachweis des Wirkstoffes für Geldbußen oder Punkte in Flensburg, etabliert hatte sich in der Rechtsprechung ein niedriger Wert von 1 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC - der berauschende Cannabiswirkstoff) je Milliliter Blut. Künftig soll die Grenze bei 3,5 Nanogramm liegen.

  • Wer dann noch Auto fährt, der riskiert laut der im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderung des Bußgeldkatalogs in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Die Bußgelder können aber auch noch höher ausfallen. Der Entwurf nennt einen Rahmen bis 3.000 Euro.

  • Ab dem Wert von 3,5 Nanogramm „ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nichtfernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab welcher ein allgemeines Unfallrisiko beginnt“, heißt es.

  • Der Grenzwert soll nicht für Menschen gelten, die Cannabis wegen einer Krankheit verschrieben bekommen und konsumieren.

  • Wie viele Züge an einem Joint zu einer THC-Konzentration in dieser Höhe führen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Gesetzentwurf wird davon ausgegangen, dass die Verkehrsbeeinträchtigung bei 3,5 Nanogramm bei Gelegenheitskonsumenten ungefähr der entspricht, die jemand mit 0,2-Promille Alkohol im Blut hat. Kontrolliert werden soll - soweit verfügbar, wie es heißt - mit Speicheltests.

Mischkonsum vor der Autofahrt tabu und Cannabis-Verbot für Fahranfänger

  • Eingeführt werden soll außerdem ein Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten. Wer am Joint zieht und dazu ein Bier trinkt, sollte das Auto lieber stehen lassen. Wird die 3,5-Nanogramm-Grenze erreicht und zusätzlich Alkohol nachgewiesen, drohen laut Gesetzentwurf in der Regel ein Bußgeld von 1.000 Euro und ein Monat Fahrverbot, der Bußgeldrahmen reicht sogar bis 5.000 Euro. Dadurch solle der „besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol“ Rechnung getragen werden.

  • Für Fahranfänger in der Probezeit und Führerscheinbesitzer unter 21 soll es wie schon beim Alkohol ein Cannabis-Verbot geben. Es droht neben dem Punkt in Flensburg in der Regel ein Bußgeld von 250 Euro.

Lese-Tipp: Wer darf kiffen, wie viel Gramm sind erlaubt: Das müsst ihr über die Cannabis-Legalisierung wissen!

(dpa/eku)

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