Ist das warm! Darf ich bei Hitze eigentlich früher Feierabend machen?

Bis zu 37 Grad Außentemperatur und auch im Büro steht die Luft. Darf ich jetzt einfach gehen?!
In Sachen Hitzefrei gibt es für Schüler in den verschiedenen Bundesländern klare Richtlinien, für Arbeitnehmer ist die Lage allerdings nicht ganz so entspannt. Doch wann ist heiß gleich zu heiß zum Arbeiten? Im Video haben wir die wichtigsten Regeln für euch zusammengefasst.

Wann ist es im Büro zu heiß? Wichtige Regeln für Arbeitnehmer bei Hitze

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Hitzefrei. Der Arbeitgeber hat zwar eine Fürsorgepflicht und muss die Gesundheit seiner Mitarbeiter schützen. Es reicht jedoch aus, wenn er Maßnahmen ergreift, die das Arbeiten erträglicher machen.

  • Ab 26 Grad Raumtemperatur sollte der Arbeitgeber schon eingreifen und zum Beispiel für geeigneten Sonnenschutz sorgen. Denn die Arbeitsstättenregel sieht vor, dass die Lufttemperatur in Arbeits- und Sozialräumen 26 Grad nicht überschreiten sollte. Das ist allerdings nur eine Empfehlung.

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Ab 30 Grad Raumtemperatur wird es kritisch

  • Ab 30 Grad Raumtemperatur MUSS der Arbeitgeber tätig werden. Hat das Büro keine Klimaanlage, müssen Ventilatoren oder andere Klimageräte aufgestellt werden, die die Belastung der Arbeitgeber reduzieren.

Es darf dann nur noch gearbeitet werden, wenn der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreift, die bei Hitzearbeitsplätzen wie etwa Hochöfen eingesetzt werden. Eine Luftdusche dürfte sich aber für die meisten Büroarbeitsplätze nicht lohnen.

Gegen Hitze im Büro kann der Chef aber auch zu einfachen Maßnahmen greifen, die das Arbeiten leichter machen. Zum Beispiel Getränke zur Verfügung stellen, vorübergehend Gleitzeit einführen oder die Kleiderordnung lockern – Jackett oder Blazer müssen dann vielleicht nicht mehr sein.

  • Bei Temperaturen über 35 Grad ist das Arbeiten eigentlich unzulässig. Allerdings dürfen Arbeitnehmer auch dann nicht einfach gehen. Wenn es also zu heiß wird, solltet ihr euch zuerst erkundigen, ob ihr gehen dürft. Sagt der Arbeitgeber nein und ihr geht trotzdem, gilt das als Arbeitsverweigerung und kann im schlimmsten Fall mit einer Kündigung enden.

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Damit es gar nicht erst so heiß wird, können Arbeitnehmer aber auch selbst etwas tun – Lüften zum Beispiel. An sehr heißen Tagen sollte das aber morgens passieren, spätestens um 10.00 Uhr sollte Schluss sein. Denn dann hat sich die kühlende Morgenluft endgültig verzogen.

Kind hat Hitzefrei – darf ich meinen Arbeitsplatz verlassen?

Für Eltern gibt es folgende Ausnahme: Bekommen die Kinder kurzfristig Hitzefrei und kann keine Betreuung an der Schule gewährleistet werden, dann dürfen sie am Arbeitsplatz früher Feierabend machen. „Der Elternteil hat sogar einen Anspruch auf Weiterbezahlung, während die Kinder zu Hause betreut werden“, erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke. Der Arbeitgeber muss den Elternteil freistellen, wenn er die Regelung nicht im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung ausdrücklich ausgeschlossen hat.

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Und auf Überstunden sollte man an heißen Tagen ebenfalls verzichten – immerhin wartet die schönste Erfrischung nach Feierabend im Freibad oder am Badesee. (eon/vdü/vho)