Die ganze Stadt kämpft für ihn
Fleischer Heberth soll abgeschoben werden - obwohl ihn alle brauchen
Die ganze Familie kommt ohne Sozialleistungen aus.
Heberth Alvarado A. (30) kommt im Oktober 2022 aus Venezuela nach Deutschland - und arbeitet in einer Fleischerei in Spremberg. Er wird hier als Arbeitskraft gebraucht und als Mensch sehr geschätzt. Trotzdem droht ihm Ende April die Abschiebung.
Bürgermeister: Wir können uns nicht leisten, solch eine Familie zu verlieren

„Die Abschiebung, klar ist das schlimm für mich, ich möchte nicht weg. Ich möchte hier bleiben“, sagt Heberth im RTL-Interview. Und auch seine Kollegen schätzten den Venezolaner sehr. „Er ist aufgeschlossen, freundlich und will alles wissen und alles lernen“, sagt Produktionsleiter Björn Korla. „Der trifft sich zum Feierabend auch mit Kollegen und zum Fasching gehen sie zusammen los“, ergänzt ein anderer Kollege.
Torsten Pötsch (52, parteilos), Bürgermeister von Weißwasser kämpft und will eine Lösung finden, „auch weil wir es uns gar nicht leisten können, so eine Familie zu verlieren“, sagt er der Bild-Zeitung. Und sogar die AfD stellt sich gegen eine Abschiebung.
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Heberth soll sich aus Südamerika nochmal hier bewerben
Auch Heberths schwangere Freundin Roselvys (31) ist in Lohn und Brot – sie jobbt in einer Tierarztpraxis, die kleine Meghan (5) geht in die Kita. Die Familie bezieht keine Sozialleistungen – eigentlich ein Vorbild auch für andere.
Doch Heberth Alvarado soll laut sächsischen Behörden nach Südamerika zurück und sich von dort noch einmal in der Fleischerei bewerben. Was für ein Behörden-Irrsinn – und das alles nur, weil er nicht auf dem „richtigen“ Weg nach Deutschland kam. Denn er ist kein Zuwanderer sondern ein Geflüchteter. Den Status einfach ändern, dafür hatte sich die Fleischerei stark gemacht – doch so einfach geht das nicht.
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Ab dem 25. April könnte die Familie abgeschoben werden
Im August 2023 bekommt die Familie den Abschiebungsbescheid. Das Verwaltungsgericht Dresden lehnt seinen Eilantrag dagegen ab. Das sächsische Innenministerium begründet die Ablehnung auch mit fehlenden Deutschkenntnissen. „Allein die Aufnahme einer Beschäftigung in einer Branche mit Fachkräftebedarf ist kein Grund, eine Aufenthaltserlaubnis aus Härtefallgründen zu erteilen“, erklärt ein Ministeriumssprecher.
Die Ablehnung als Härtefall bedeute jedoch nicht, dass der Betroffene sofort abgeschoben werde, erklärt der Innenminister. In Sachsen würden mit Priorität die Ausländer abgeschoben, die straffällig geworden seien und deren Identität unklar sei. Dies sei bei Alvarado nicht der Fall.
Trotzdem: Am 25. April endet für die Familie offiziell die „Aussetzung der Abschiebung“. Heberth sagt: „Ich kann nicht mehr schlafen, die Ungewissheit frisst mich auf.“
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