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EU-Gipfel
Als EU-Gipfel bezeichnet man die Treffen des Europäischen Rates, welcher aus den Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten besteht.

Der Bundeskanzler vertritt Deutschland bei EU-Gipfeln
Als EU-Gipfel werden umgangssprachlich die Treffen des Europäischen Rates bezeichnet. Der Europäische Rat setzt sich aus den Staats- beziehungsweise Regierungschefs aller EU-Mitgliedsstaaten zusammen. Deutschland wird dabei vom Bundeskanzler als Regierungschef vertreten. Gemäß dem Grundgesetz gibt der Bundeskanzler die Leitlinien der Politik vor und bekleidet damit innenpolitisch eine Schlüsselrolle bei der politischen Willensbildung, die auch außenpolitisch vertreten werden soll. In der Regel nimmt auch der EU-Kommissionspräsident des jeweiligen Landes an den Treffen teil.Wie laufen Sitzungen eines EU-Gipfels ab?
EU-Gipfel finden mindestens zwei Mal pro Halbjahr statt, können jedoch bei akuten Krisen öfter abgehalten werden. Häufig dauern die Sitzungen sehr lange, da sich alle Teilnehmer gemäß dem Einstimmigkeitsprinzip auf einen Beschluss einigen müssen. Der auf zweieinhalb Jahre gewählte Präsident des Europäischen Rates leitet die Sitzungen und fungiert zugleich als oberster politischer Leitliniengeber.Leitlinien und Beschlüsse eines EU-Gipfels
Im institutionellen Gefüge der EU kommt den EU-Gipfeln eine entscheidende Rolle zu. Der Europäische Rat soll bei seinen Treffen jeweils die allgemeinen politischen Leitlinien festlegen, die dann in Abstimmung mit dem EU-Kommissionspräsidenten der Kommission vorgelegt werden. Die Kommission wiederum formuliert die allgemeinen Leitlinien zu konkreten Gesetzesvorschlägen. Über solche Vorschläge wird dann vom Europäischen Parlament und dem Ministerrat der EU entschieden. Auf EU-Gipfeln gefasste Beschlüsse werden nicht automatisch zum Gesetz, spielen aber eine wichtige Rolle, um grundlegende Initiativen zu ergreifen und Schwung in eine oftmals zähe politische Willensbildung in der EU zu bringen.Aktuelle Informationen über das Thema Atommüll finden Sie immer bei RTL.de!