Seit 1. Mai gilt das neue NamensrechtErlebt der Doppelname nun ein Comeback?

Seit Mai 2025 haben Eltern mehr Wahlmöglichkeiten beim Familiennamen.
Ob der Kleine wohl lieber Finn Müller-Meyer oder Finn Schmitz-Lüdenscheid heißen würde? (Symbolbild)
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Ob Anna-Lena, Jan-Luca oder Lou-Ann: Bei Vornamen sind Doppelnamen keine Seltenheit, beim Nachnamen des Kindes sah das bislang anders aus.
Seit Mai 2025 haben Eltern nun die Möglichkeit, beim Familiennamen ihres Nachwuchses aus mehreren Möglichkeiten zu wählen. Und auch Ehepaare können aus deutlich mehr Optionen wählen. Was das neue Namensrecht für euch bedeutet und worauf ihr achten solltet.

Neues Namensrecht ermöglicht Doppelnamen als Familienname für Ehepaare

Die einen finden sie toll, die anderen sind von ihnen genervt: Doppelnamen stoßen seit jeher auf ein geteiltes Echo. Nun könnte die Zahl der Menschen, die sich für einen Doppelnamen entscheiden, schlagartig zunehmen. Denn am 1. Mai 2025 ist die neue Namensregelung in Kraft getreten. Diese erlaubt es beiden Ehepartnern, einen gemeinsamen Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich zu führen. Bislang konnte dies nur ein Ehepartner tun.

Kinder dürfen ab Mai 2025 einen Doppelnamen tragen

Auch Kinder durften bisher generell keine Doppelnamen tragen. Bekamen also Alex Lüdenscheid und Kim Müller-Lüdenscheid ein Kind, mussten sie sich für einen ihrer beiden Nachnamen entscheiden. Dank des neuen Namensrechts, das am 1. Mai 2025 in Kraft getreten ist, gibt es für Eltern ab sofort mehr Möglichkeiten: Das Kind kann den kompletten Doppelnamen (mit und ohne Bindestrich) tragen – oder auch nur einen der Nachnamen der Eltern. Die Reihenfolge spielt dabei bei den Doppelnamen keine Rolle.

Aus dem genannten Beispiel heraus wäre es also möglich, das Kind Finn Lüdenscheid, Finn Müller oder Finn Lüdenscheid-Müller zu nennen – und das sind lange nicht alle Optionen. Tragen beide Eltern einen Doppelnamen, gibt es bis zu 14 verschiedene Nachnamen, die das Kind bekommen kann.

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Jetzt ist eure Meinung zum neuen Namensrecht gefragt!

Warum der Doppelname aus nicht mehr als zwei Nachnamen bestehen darf

„Zur Vermeidung von Namensketten wird die Anzahl der Einzelnamen, aus denen der neue Doppelname bestimmt werden kann, auf zwei beschränkt”, heißt es bei der Bundesregierung. Heiratet Kim Müller-Lüdenscheid einen Luca Schmitz-Meyer, kann Kim künftig also nicht Müller-Lüdenscheid-Schmitz-Meier heißen.

In diesem Fall muss sich das Ehepaar entscheiden, ob es weiterhin getrennte Namen führen möchte, oder Doppelnamen aus jeweils einem Teil ihres Nachnamens bildet. Also beispielsweise: Kim Müller-Meyer oder Luca Lüdenscheid-Schmitz. Auch hier sind eine ganze Reihe von Kombinationen möglich.

Selbst wenn sich die Eltern gegen einen Doppelnamen entscheiden, können Kinder nach dem neuen Namensrecht einen Doppelnamen bekommen. Wenn die Eltern nach der Geburt ihres Kindes keinen Familiennamen bestimmen, bekommt das Kind sogar automatisch einen Doppelnamen. Außerdem gilt der erste Familienname, den Eltern für ein Kind festlegen, auch für weitere gemeinsame Kinder.

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Diese Namens-Änderungen betreffen ethnische Minderheiten

Die neue Namensregelung berücksichtigt auch die Traditionen der in Deutschland anerkannten Minderheiten. So ist es künftig der sorbischen Minderheit im Osten Deutschlands erlaubt, den Familiennamen geschlechtlich anzugleichen. Demnach ist es nun erlaubt, den Nachnamen von Frauen dabei der Tradition gemäß um eine bestimmte Endung zu verlängern.

Das Bundesministerium für Justiz gibt dazu folgendes Beispiel: „Beno Kral und Madlena Konzack heiraten. Das Ehepaar wählt den Familiennamen des Mannes zum Ehenamen [gemeint ist: Familienname, Anm. d. Red.]. Die Ehefrau möchte diesen ihrer sorbischen Tradition entsprechend in der geschlechtsangepassten Form Kralowa führen.“ Vor dem Gesetz war dies bislang nicht möglich. Jetzt ist es erlaubt. Madlena könnte also künftig Kralowa heißen – und nicht Kral.

Auch soll es Angehörigen der friesischen Volksgruppe erlaubt sein, eine Ableitung vom Vornamen eines Elternteils als Geburtsname des Kindes zu bestimmen. Daraus wird dann zum Beispiel Jansen oder Peters, wenn der Vater Jan oder Peter heißt. Aber auch nach der Mutter kann der Nachname gebildet werden. So kann der Sohn von Maria Jacobson künftig Finn Jansen heißen – oder Finn Mariasen.

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Was sich für Scheidungskinder und bei Erwachsenen-Adoptionen ändert

Auch Scheidungskindern wird es leichter gemacht, ihren Nachnamen anzupassen. Legt ein Elternteil einen Ehenamen ab und lebt das Kind im Haushalt dieses Elternteils, so darf das Kind den geänderten Familiennamen Übernehmen. Ab einem Alter von fünf Jahren muss das Kind in die Namensänderung einwilligen.

Und auch für Erwachsene ändert sich etwas: Kommt es etwa zu einer Erwachsenen-Adoption, muss der Adoptierte nicht den Nachnamen seiner neuen Eltern annehmen, sondern darf seinen alten Namen behalten.

Ihr habt vor Inkrafttreten der neuen Namensregelung geheiratet und ärgert euch, dass ihr nicht aus den zahlreichen Optionen wählen konntet? Kein Problem. Alle Änderungen sind auch rückwirkend möglich. (nri/dpa)