Ex Eileen das Leben zur Hölle gemacht
Urteil gegen Horror-Stalker - Henning S. muss in den Knast!
Viele Jahre lebt sie in Angst vor ihrem Ex!
Eileen S. hat mit ihrem Ex Henning S. drei gemeinsame Kinder. Doch als sie sich nach 19 Jahren Beziehung von ihm trennt, lauert er ihr regelmäßig auf, macht ihr Leben und das der Kinder zum Albtraum. Heute hat der 47-Jährige vor dem Amtsgericht in Zwickau sein Urteil bekommen.
Zwickau: Horror-Stalker Henning S. vor Gericht
„Du konntest gar nicht mehr richtig schlafen, weil du dich immer gefragt hast: Wann kommt der wieder?“, sagt Stalking-Opfer Eileen S. zu RTL. Viele Jahre leidet sie unter Henning S., der ihr Briefe schreibt, sogar vor den Kindern gewalttätig wird, ihr auflauert.
Wie schlimm diese Begegnungen sind, beschreibt sie in einem Interview mit RTL: „Er kommt mir entgegen. Macht das Fenster runter. Grinst. Und das ist ja das Schlimme. Du siehst dieses Grinsen und das lässt dich nicht los.“ Immer wieder taucht Henning S. da auf, wo Eileen und die Kinder sind. Er besucht sie auf der Arbeit, bricht sogar bei ihr zu Hause ein. Sie erwirkt ein Kontaktverbot gegen ihn, er ignoriert das.
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Die Frage nach der Schuldfähigkeit
Henning S. hat sich am Mittwoch (17. April) wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Diebstahl zu verantworten. Eine zentrale Frage des Prozesses ist die nach der Schuldfähigkeit des Angeklagten. Ein erstes Gutachten hat dem Stalker diese attestiert.
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Denkbar wäre es laut Gericht jedoch noch, dass ein sogenannter Thalamus-Infarkt im Gehirn Auslöser für sein strafbares Verhalten sein könnte. Dabei ist die Blutversorgung eines bestimmten Hirnareals gestört, was sich auf das Handeln eines Betroffenen auswirken kann. Eine körperliche Untersuchung solle darüber Aufschluss bringen. Das Ergebnis dieser Untersuchung stand bei der Verhandlung heute noch aus.
Urteil im Stalking-Prozess von Zwickau: Schuldspruch - Henning S. bleibt in Haft

In Hand- und Fußfesseln wird der Angeklagte in den Gerichtssaal geführt. Ein Wachmann steht bei ihm. Medien müssen während des Prozesses den Saal verlassen. Dann fällt das Gericht ein Urteil: Der Horror-Stalker muss für ein Jahr und zehn Monate ins Gefängnis! Da er schon in U-Haft sitzt, verbleibt er hinter Gittern.
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Das Gericht hat ihn wegen seiner Verstöße schuldig gesprochen. Zur Haftstrafe hinzukommt eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro – zu zahlen an Eileen S. Vor Gericht von RTL-Reporter Frank Vacik mit dem Urteil konfrontiert, schweigt Henning S. beharrlich. Er habe die Verhandlung als „Kasperletheater“ bezeichnet.
Stalking-Opfer Eileen S. fürchtet unterdessen, dass Henning S. gegen das Urteil in Berufung gehen könnte. „Ich glaube der ganzen Sache noch nicht, dass es auch dabei bleibt“, sagt sie RTL. Dass ihr Stalker aber in Haft bleibt, sei für sie „sehr beruhigend“. Es sei das, was sie sich gewünscht hat: „Freiheit“ – für sich und ihre Kinder.