Urteil für Social Coach in Düsseldorf

Mann soll Problemfamilien helfen - stattdessen missbraucht er Jungen (12)

ARCHIV - ILLUSTRATION - Der Schatten von einem Mann und einem schaukelnden Kind fallen am 27.08.2014 auf Sand auf einem Spielplatz in Braunschweig (Niedersachsen). Foto: Julian Stratenschulte/dpa (zu dpa «Mann soll Jugendliche missbraucht haben - Neonazi als Vermittler» vom 05.11.2014) +++(c) dpa - Bildfunk+++
. Das Landgericht in Düsseldorf sprach den Familienhelfer schuldig, einen zwölfjährigen Jungen über Monate hinweg immer wieder missbraucht zu haben. (Symbolbild)

Er war schon wegen Kindesmissbrauch vorbestraft!
Als Sozialcoach, auch Alltagshelfer genannt, half der Mann beruflich Problemfamilien. So habe er sich das Vertrauen der Eltern eines 12-Jährigen erschlichen. Über Monate hinweg habe er das Kind immer wieder sexuell Missbraucht. Am Landgericht Düsseldorf wurde jetzt das Urteil gesprochen.

Zehn Jahre Haft und Sicherungsverwahrung für Social Coach

Wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs ist ein 47-Jähriger am Mittwoch zu zehn Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Landgericht in Düsseldorf sprach den Familienhelfer schuldig, einen zwölfjährigen Jungen über Monate hinweg immer wieder missbraucht zu haben. Er war bereits wegen Kindesmissbrauch vorgestraft. Aus Opferschutzgründen war die Öffentlichkeit im Prozess weitgehend ausgeschlossen.

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Kindesmissbrauch sei akribisch geplant gewesen

Der 47-Jährige war von der Mutter des Jungen privat angesprochen und gebeten worden, im Konflikt der getrennt lebenden Eltern des Jungen zu vermitteln. In der Folge habe er sich das Vertrauen der Eltern und des Jungen erschlichen. Er war am 14. September vergangenen Jahres verhaftet worden und sitzt seither in Untersuchungshaft. Im Prozess hatte der 47-Jährige zu den Vorwürfen geschwiegen.

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Trotz seiner pädophilen Störung sei der Mann voll schuldfähig, befand das Gericht. Der Missbrauch des Jungen sei nicht spontan erfolgt, sondern akribisch geplant gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (jsi/dpa)