„Wir haben es mit einem kranken Mann zu tun!"
Schlafenden Sohn (7) mit Küchenmesser erstochen: Vater zu 13 Jahren Haft verurteilt

Urteil gefallen!
Hakan B. muss 13 Jahre ins Gefängnis und wird zunächst in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. So lautet das Urteil des Bremer Landgerichts. Der 47-Jährige hat seinen sieben Jahre alten Sohn im Schlaf mit einem Küchenmesser erstochen – angeblich aus Angst um dessen Zukunft. Als Bilder vom Tatort gezeigt werden, bricht die Mutter zusammen!
Siebenjähriger getötet: Haftstrafe für Vater aus Bremen
Zum Prozessauftakt hatte der nicht vorbestrafte Türke die Tat gestanden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Die Tat sei „nur schwerlich zu begreifen“ hatte der Staatsanwalt vor Gericht gesagt. Der Junge habe sich in einem „vermeintlich behüteten, väterlichen Umfeld befunden“.
Hakan B.s Verteidiger verzichtete auf die Forderung eines konkreten Strafmaßes, verlangte aber, auf eine lebenslange Haftstrafe zu verzichten. Seiner Auffassung nach war eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit zu berücksichtigen. Er plädierte deshalb auf eine Unterbringung im Maßregelvollzug. Dorthin kommen Straftäter, wenn ein Gericht sie als psychisch auffällig oder suchtkrank einstuft. „Wir haben es mit einem kranken Mann zu tun“, sagte er. Der 47-Jährige litt bei der Tat laut einem Gutachter an einer mittelschweren Depression mit einer schizoaffektiven Störung.
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Vater ersticht Sohn: Grauenvolle Details
Das Unvorstellbare ereignete sich in der Nacht vom 16. auf den 17. September 2023. Der Junge hatte bei seinem Vater das Wochenende verbracht. Die Eltern hatten sich ein Jahr zuvor getrennt. Mehrfach hat Hakan B. mit einer knapp 14 Zentimeter langen Klinge auf seinen schlafenden Sohn eingestochen und dabei unter anderem die Halsschlagader durchtrennt und die Herzkammer durchstochen. Danach versuchte er, sich selbst das Leben zu nehmen.
„Ich drehte den Jungen zu mir, konnte dann sehen, dass die Kehle durchtrennt war, stark durchtrennt“, sagte ein Polizist vor Gericht. „Fast die ganze Dienststelle Mitte war nach diesem Einsatz nicht mehr dienstfähig“, beschreibt er die Situation. Der Junge sei inner- und äußerlich verblutet“, erklärte Jan Stegemann, Pressesprecher des Landgerichts Bremen. (dpa/sbl)
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