DAS droht ihr jetzt!

Nach Fälschungs-Skandal - Strafbefehl gegen Nathalie Volk

Nathalie Volk zu Gast beim 72.Hamburger Presseball im Hotel Grand Elysee am Samstag 11.Juni 2022 in Hamburg
Nathalie Volk droht nun eine Strafe wegen Urkundenfälschung.
BREUEL-BILD/T.Meyer
von Fenja Basen, Jens Prewo und Larissa Pitzen

Dieser Urlaub könnte teurer als gedacht werden!
2022 wollte Ex-GNTM-Model Nathalie Volk mit ihrem Lebensgefährten in den Urlaub fahren – doch dann fällt ihr Impfpass auf. Der soll nämlich gefälscht sein. Droht ihr nun eine Strafe? RTL hat bei der Staatsanwaltschaft nachgehakt.

Nathalie Volk soll blechen

Auf Nachfrage von RTL teilt uns die Staatsanwaltschaft mit: „In der Strafsache gegen Nathalie Volk wird mitgeteilt, dass gegen die Angeklagte auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 250 Euro wegen Urkundenfälschung auf Grundlage der Anklageschrift erlassen und die Einziehung des Impfpasses angeordnet wurde.“

Der Strafbefehl ist allerdings noch nicht rechtskräftig! Wenn Nathalie Volk den Strafbefehl akzeptiert, ist er rechtskräftig und dann wäre sie vorbestraft. Denn: Ab 90 Tagessätzen ist man vorbestraft. Falls sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegt, kommt es zu einer Hauptverhandlung vor dem Gericht.

Auf RTL-Anfrage wollte Nathalie Volk sich dazu nicht äußern.

Abwesenheit vor Gericht: Nathalie Volk meldet sich krank

Eigentlich sollte das Model bereits im März deshalb vor dem Amtsgericht in Frankfurt erscheinen. EIGENTLICH – denn am Tag des Gerichtstermins fehlte von ihr jede Spur. Sie meldete sich krank.

Lese-Tipp: Anklage wegen Urkundenfälschung: Nathalie Volk erscheint nicht vor Gericht

Aus Kreisen ihres Umfelds erfährt RTL, dass sie die Anklage möglicherweise nicht ernst genug genommen hatte.

Im Video: Nathalie Volk vor Gericht!

Doch was war passiert?

Eigentlich sollte es eine unbekümmerte Malediven-Reise für Volk und ihren damaligen Lebensgefährten werden. Als der Blick einer Beamtin am Frankfurter Flughafen bei der Passkontrolle dann auf den Impfpass der heute 27-Jährigen trifft, fällt auf: Mit der Chargennummer des Impfstickers scheint etwas nicht zu stimmen. Dafür muss sie sich nun verantworten.