Es ist ein Verfahren gewesen über das systematische Ausnutzen von Kindern schutzbefohlenen Personen, die ihm anvertraut waren. Und die Folgen einer solchen Tatserien endet ja nicht mit seiner Überführung oder mit dem letzten Übergriff. Die prägen ja bei der Geschädigten oder Nebenklägerin noch weiter das Selbstbild, die Sexualität, Beziehungsbezug usw.
Siebeneinhalb Jahre Haft, so lautet das Urteil am Landgericht Hamburg für den angeklagten 57-Jährigen wegen mehrfachen Missbrauchs seiner Stieftochter.
Nach der Urteilsbegründung hat der Richter hier heute dem Angeklagten die Möglichkeit gegeben, sich noch einmal zu äußern. Doch davon hat der Angeklagte keinen Gebrauch gemacht. Er hat einfach geschwiegen. Kein Wort der Reue oder der Entschuldigung kam über seine Lippen.