Tierarzt
Tierärzte haben ein Veterinärstudium abgeschlossen. Man unterscheidet zwischen Kleintierpraxen und Großtierpraxen.

Die Berufsbezeichnung Tierarzt ist in Deutschland und vielen weiteren Ländern geschützt. Wer den Titel tragen möchte, muss ein Studium der Veterinärmedizin erfolgreich abschließen. Tierärzte sind in eigenen Praxen, in Tierkliniken, in der Forschung und in der Industrie tätig. Großtierpraxen übernehmen die Behandlung von Nutztieren der Landwirtschaft. Kleintierpraxen betreuen überwiegend Heim- und Haustiere. Tierärzte verabreichen Medikamente, führen Behandlungen durch und nehmen Operationen vor. Das Ziel ist die Heilung der Tiere.
Mehr Frauen in der Berufsgruppe der Tierärzte
Mit Stand vom Dezember 2018 waren in Deutschland über 42.000 Tierärzte und Tierärztinnen bei der Tierärztekammer registriert. Rund 31.000 dieser Personen waren tierärztlich tätig. Der Frauenanteil innerhalb der Berufsgruppe beträgt circa 65 Prozent. Das Studium der Tiermedizin ist bei den Schulabsolventen beliebt. Zwischen 2001 und 2006 hat die Anzahl der Tierärzte um 3.362 Personen zugenommen. In den 2000er und 2010er Jahren erhöhte sich der Frauenanteil im Berufsstand. So waren im Wintersemester 2006/2007 86 Prozent der immatrikulierten Tiermedizinstudenten weiblich. Bis zum Wintersemester 2017/2018 steigerte sich dieser Anteil auf 92,7 Prozent.
Wer übernimmt die Kosten für den Besuch beim Tierarzt?
Grundsätzlich sind die Besitzer beziehungsweise die Personen, die die Tiere zum Tierarzt bringen, verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Sie gehen mit dem Tierarzt einen rechtsgültigen Vertrag ein, der in der Regel mündlich geschlossen wird. Der Tierarzt informiert die Kunden über die entstehenden Kosten. Diverse Gerichtsurteile bestätigen, dass die Person, die den Tierarzt beauftragt, dem Tierarzt gegenüber zum Begleichen der Rechnung verpflichtet ist. Entsprechende Praxissituationen entstehen unter anderem bei Notfällen in der Nacht auf Reiterhöfen, wo der Besitzer nicht immer anwesend ist. Beauftragte beziehungsweise zuständige Personen (beispielsweise Stallbesitzer) können bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen die Tierarztkosten gegenüber dem Tierbesitzer geltend machen und rückerstattet bekommen. Ebenso ist die telefonische Beauftragung des Tierarztes durch den Besitzer möglich.