Vor dem Hintergrund der Altersarmut hatte
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Anfang 2019 die Idee der Grundrente.
Dabei handelt es sich um einen Zuschlag zur Altersrente, wovon Millionen von
Geringverdienern profitieren sollen. Das Grundprinzip der Grundrente ist, dass
Personen, die mindestens 35 Jahre lang gearbeitet und Rentenbeiträge gezahlt
haben, automatisch eine Mindestrente erhalten sollen. Diese soll mindestens 10
% Prozent höher sein als die Grundsicherung, die viele Rentner zusätzlich zur
Rentenzahlung in Anspruch nehmen müssen. Inwieweit eine individuelle Prüfung
der Bedürftigkeit erfolgen soll, ist umstritten.
Grundrente für Rentner, die wenig verdient haben
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Grundrente ab dem
1. Januar 2021 eingeführt wird. Welchen Zuschlag der Rentner jeweils erhält,
muss individuell berechnet werden. Wer mehr Rentenbeiträge eingezahlt hat,
bekommt auch einen etwas höheren Betrag an Grundrente. Sie richtet sich
ausdrücklich an Personen, die über mindestens 35 Jahre Arbeitsjahre
Pflichtbeiträge gezahlt haben, deren Beiträge aber (aufgrund niedrigen
Verdienstes im Arbeitsleben) nur zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnitts
lagen. Auch Zeiten der Kindererziehung und Pflege von Angehörigen sollen mit
einfließen. Zeiten, in denen ein Minijob ausgeführt wurde oder sonst sehr wenig
verdient wurde, werden jedoch nicht angerechnet.
Uneinigkeit über Prüfung der Gesamtfinanzen
Ein Problem bei der Einigkeit über die Grundrente innerhalb
der Koalition ist, inwieweit eine Prüfung der Gesamtfinanzen nach Beantragung
der Grundrente stattfindet. Hier gehen die Meinungen auseinander, ob zum
Beispiel zusätzliches Einkommen (ggf. auch des Ehepartners), Kapitalerträge
usw. berücksichtigt werden. Über eine sogenannte Gleitzone für Rentner, die
knapp unter den 35 Pflichtjahren liegen bzw. gering unter der Einkommensgrenze,
sind sich die Parteien jedoch einig. Die Grundrente ist von der
Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD in einem entsprechenden Gesetzesentwurf
beschlossen worden. Die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch, ob ein
Anspruch besteht, so dass die zusätzliche Rente nicht gesondert beantragt
werden muss.