DAS ist für die einzelnen Versicherungsarten vorgesehen

Ab 2026! Arbeitsministerin will höhere Sozialbeiträge für Gutverdiener

Die Festlegung der Beitragsbemessungsgrenze ist an die Entwicklung von Löhnen und Gehältern gekoppelt. (Symbolbild)
Die Festlegung der Beitragsbemessungsgrenze ist an die Entwicklung von Löhnen und Gehältern gekoppelt. (Symbolbild)
Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Gutverdiener könnten bald mehr zahlen!
Wer viel Geld verdient, muss auch mehr in die Sozialkassen einzahlen, als andere. Zumindest bis zu einer gewissen Einkommens-Grenze. Danach steigen die Sätze nicht mehr. Nun will die Arbeitsministerin diese Grenze nach oben verschieben, damit Gutverdiener mehr abgeben müssen. Wo die Grenze liegen soll - und ob es euch betrifft, erfahrt ihr hier.

Stimmt ab: Sollen Gutverdiener mehr zahlen?

Gutverdiener sollen höhere Sozialabgaben leisten

Menschen mit höheren Einkommen müssen im kommenden Jahr voraussichtlich mehr Geld an ihre Sozialversicherungen abführen. Dabei geht es um die Anhebung der sogenannten Bemessungsgrenze beim Einkommen, bis zu der Sozialbeiträge zu entrichten sind. Sie wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst.

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Den entsprechenden Verordnungsentwurf hat das Bundesarbeitsministerium am Freitag (5. September) zur Abstimmung an die anderen Ressorts geschickt. Der Entwurf, über den zuvor das Portal Politico berichtete, liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

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Das ist für die einzelnen Versicherungsarten vorgesehen

  • In der allgemeinen Rentenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze dem Entwurf zufolge von derzeit 8.050 Euro im Monat ab dem 1. Januar auf 8.450 Euro steigen.

  • In der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze demnach ebenfalls steigen - von monatlich 5.512,50 Euro in diesem Jahr auf 5.812,50 Euro im kommenden Jahr.

  • Die Versicherungspflichtgrenze, also die Grenze bis zu der Arbeitnehmer in der Regel gesetzlich krankenversichert sein müssen, soll gemäß der Planungen 2026 von aktuell 6.150 Euro Bruttomonatseinkommen auf dann 6.450 Euro pro Monat angehoben werden.

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Politiker fordern weitreichende Anpassungen

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung ist der Höchstbetrag des Bruttoeinkommens, bis zu dem Beiträge zum gesetzlichen System der Alterssicherung erhoben werden. Bei Einkommen oberhalb dieser Grenze steigen die Beiträge zur Rentenversicherung nicht mehr. Um die maßgebenden Werte der Rechengrößen der Sozialversicherung zu bestimmen, betrachtet man die Entwicklung der Löhne und Gehälter.

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Der SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis schlug im Juni in einem Interview vor, dass Gutverdiener mehr in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen. Konkret plädierte er für eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um rund 2.500 Euro, um die angespannte Finanzlage der Versicherungen zu stabilisieren. Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen, plädierte neben Strukturreformen ebenfalls für eine Anhebung „stufenweise auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung.“ (fkl)

Verwendete Quellen: dpa