Was werdende Eltern wissen müssenDiese Babynamen sind in Deutschland verboten

Ein kleines Mädchen beißt auf einem Beißring herum und spielt.
In Sachen Babynamen ist bei Weitem nicht alles erlaubt.
iStock: Prostock-Studio

Verantwortungsvoll und schwierig!
Einen Namen für sein Baby auszusuchen, ist wahrlich keine leichte Aufgabe. Immerhin muss der Name nicht nur im Baby- sondern auch im Erwachsenenalter zu dem Menschen passen. Zudem müssen Eltern gewisse Regeln bei der Namenswahl beachten.

Standesämter entscheiden über Vornamen

Welche Vornamen in Deutschland vergeben werden dürfen, ist an bestimmte Vorgaben geknüpft. Bevor ein Kind einen Namen offiziell tragen darf, müssen Eltern ihren Wunschnamen zuerst dem zuständigen Standesamt mitteilen. Hier wird dann entschieden, ob der Vorname unproblematisch ist oder ob er das Kind bloßstellen oder auf andere Weise benachteiligen könnte.

Eine Liste, in der alle verbotenen Vornamen niedergeschrieben sind, gibt es nicht. Man kann allerdings bestimmte Grundsätze festhalten, an die man sich bei der Namenswahl halten muss.

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Diese Vornamen sind in Deutschland verboten

Man kann klar sagen, dass in Deutschland Namen verboten sind ...

  • ... die beleidigend oder bloßstellend sind oder die zu sozialer Benachteiligung führen – beispielsweise „Störenfried”.

  • ... die nicht als Vorname erkennbar sind – beispielsweise „Grammophon”.

  • ... die als Marken- oder Ortsname bekannt sind – beispielsweise „McDonalds”.

  • ... die eigentlich Titel oder Familiennamen sind – beispielsweise „Prinzessin” oder „Schröder”.

Und falls ihr es euch fragt: Ja, all die genannten Namen wurden in Deutschland wirklich schon mal abgelehnt.

Was außerdem verboten ist: Einem Mädchen einen eindeutigen Jungennamen oder einem Jungen einen eindeutigen Mädchennamen geben. Neutrale Namen (beispielsweise „Kim”) sind hingegen erlaubt.

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Darf man sein Baby Adolf nenen?

Im Film „Der Vorname” hat sich alles um genau diese Frage gedreht – kann man sein Kind guten Gewissens Adolf nennen? Eine Frage, die wohl jeder für sich selbst beantworten muss und zu der es zahlreiche unterschiedliche Meinungen gibt.

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So viel steht jedoch fest: Grundsätzlich verboten ist es nicht, seinem Kind den Vornamen Adolf zu geben, wie beispielsweise die Anwälte von Rose und Partner auf ihrer Website erklären. Immerhin hatte der Name in Deutschland bereits eine lange Tradition, bevor er durch Adolf Hitler negativ behaftet wurde.

Dennoch könnten Standesämter auch diesen Namen ablehnen. Das könnte beispielsweise passieren, wenn es Hinweise auf eine rechtsextremistische Gesinnung der Eltern gibt, so die Anwälte.

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Ihr werdet in Kürze Eltern und seid noch auf der Suche nach einem Namen?

Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche, Anwälte Rose und Partner