Vier Stunden am Tag, für 80 Cent die StundeLandrat verpflichtet Flüchtlinge zur Arbeit

Flüchtlinge sollen arbeiten!
Dieser Landrat macht Nägel mit Köpfen und verpflichtet Flüchtlinge zu gemeinnütziger Arbeit. Christian Herrgott (39/CDU) will so die Akzeptanz von Flüchtlingen in der Bevölkerung erhöhen UND gleichzeitig die Integration verbessern. Im RTL-Interview erklärt er, was genau er vorhat und wie er es vor Ort umsetzt.
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Hecken schneiden oder Straßen reinigen - für 80 Cent die Stunde

Erst seit knapp einem Monat hat Christian Herrgott das Sagen im Saale-Orla-Kreis in Thüringen. Lange fackeln will der CDU-Politiker offenbar nicht, sondern neue Maßstäbe setzen: Er verpflichtet Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften zu gemeinnützigen Jobs. Die Flüchtlinge sollen zum Beispiel Straßen reinigen oder Hecken schneiden. 80 Cent die Stunde sollen die Geflüchteten künftig bekommen. Wer sich weigert, dem drohen Sanktionen.

„Ich erhoffe mir von dem Vorschlag, dass diejenigen, die zu uns gekommen sind, als Geflüchtete oder Asylbewerber tatsächlich eine sinnvolle Tagesstruktur bekommen und vier Stunden am Tag gemeinnützige Arbeit leisten, um der Gesellschaft, die sie hier unterbringt und alimentiert, auch etwas zurückzugeben mit dieser Arbeit“, so Herrgott im RTL-Interview.

Die Flüchtlinge sollen vier Stunden pro Tag arbeiten, das entspricht einem Monatsgehalt von 64 Euro. Ausgezahlt werden soll das auf die neue Bezahlkarte für Geflüchtete.

Wer sich verweigert, dem werden Leistungen gekürzt

Ist das überhaupt rechtens, schließlich gibt es hier in Deutschland ja auch einen Mindestlohn? Ja, erklärt RTL-Berlin-Korrespondent Holger Schmidt-Denker: „Das geht durchaus, denn laut Asylbewerberleistungsgesetz können Flüchtlinge zu solchen Arbeiten herangezogen werden. Mit diesen vier Stunden natürlich und mit der Maßgabe auch, dass die Arbeiten zumutbar sein müssen.“ Das Gesetz gilt bundesweit, auch andere Landkreise könnten daher durchaus davon Gebrauch machen.

Und der Landrat sagt dazu: „Das ist explizit kein Stundenlohn, sondern eine Aufwandsentschädigung, die zusätzlich zu der normalen gesetzlichen Leistung gezahlt wird. Und für diejenigen, die arbeiten könnten, aber nicht arbeiten wollen, haben wir natürlich auch eine Sanktionsmöglichkeit. Aber die steht bei mir nicht im Vordergrund. Für mich steht im Vordergrund, dass die Menschen diese Tätigkeit aufnehmen, um der Gesellschaft etwas zurückzugeben.“

Eine reguläre Arbeit dürfen Geflüchtete im Übrigen laut diesem Gesetz in den ersten drei Monaten auch gar nicht aufnehmen.

Landrat Herrgott berichtet, dass die Maßnahme bei ihm im Kreis bereits Früchte trägt: „Meine Sozialarbeiter sagen mir, dass eine Reihe von Geflüchteten, die wir zur gemeinnützigen Tätigkeit, zur Reinigung ihrer Unterkunft im Außenbereich für Grünschnitt und andere Dinge eingesetzt haben und die regulär arbeiten dürfen, inzwischen nachgefragt haben, ob sie nicht eine reguläre Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt aufnehmen können.“ Und das sei schon der richtige Impuls in die richtige Richtung, findet Herrgott. „Denn wir wollen, dass die, die arbeiten dürfen, auch natürlich auf dem normalen Arbeitsmarkt sich umschauen und dort arbeiten. Die gemeinnützige Tätigkeit ist quasi nur ein Ersatz für diejenigen, die arbeiten dürfen, aber nicht arbeiten.“

Wer die gemeinnützige Arbeit allerdings verweigert, dem werden die Leistungen gekürzt - um bis zu 180 Euro. (eku)

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