Von der Mama weggeschmissen

Baby in Glascontainer ausgesetzt - Mutter verurteilt

ARCHIV - 19.03.2024, Baden-Württemberg, Ulm: Die Angeklagte wird von Mitarbeitern der Justiz in den Gerichtssaal geführt. Weil sie ihr neugeborenes Baby in einem Glascontainer in Langenau (Alb-Donau-Kreis) ausgesetzt haben soll, muss sich eine 38 Jahre alte Frau von diesem Dienstag an (8.30 Uhr) vor dem Landgericht Ulm verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr versuchten Totschlag in Tateinheit mit Aussetzung vor. Das Kind blieb unverletzt. Ein Passant hatte das Baby nachts in dem Glascontainer entdeckt und die Rettungskräfte alarmiert. (zu dpa: «Baby in Glascontainer ausgesetzt - Urteil erwartet») Foto: Tatjana Bojic/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Die Angeklagte wird zu Prozessbeginn in den Gerichtssaal geführt.
dpa, Tatjana Bojic

Nur durch glückliche Zufälle überlebt das Baby!
Mitten in der Nacht legt eine 38-Jährige ihr Neugeborenes in einem Glascontainer ab. Die Frau habe das Kind schlicht nicht gewollt und aus niederen Beweggründen gehandelt, begründet das Gericht das harte Urteil, das nun gefallen ist.

Landgericht Ulm: Versuchter Mord aus niedrigen Beweggründen

Die Kammer hat die 38-Jährige am Montag (13. Mai) wegen versuchten Mordes aus niedrigen Beweggründen und gefährlicher Körperverletzung verurteilt zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sei davon überzeugt, dass die Frau das Baby allein zur Welt gebracht und anschließend wie Müll in einem Glascontainer entsorgt hat.

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Der Richter spricht von einer Kette glücklicher Ereignisse, durch die das Kind körperlich unbeschadet überlebt hat. Ein Passant findet das Baby und alarmiert Rettungskräfte. Die 38-Jährige habe sich schon vor der Geburt mit der Frage beschäftigt, das Kind zu entsorgen.

Eine Hebamme soll die Geburt telefonisch begleitet haben, da die Mutter um ihr eigenes Leben gefürchtet haben soll. Im Gespräch mit der Hebamme habe sie gelogen und erzählt, dass es bereits einen Termin zur Adoption gebe. Als das Kind auf der Welt war, habe sie das Telefonat abrupt beendet.

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Strafmaß liegt deutlich über Forderung der Staatsanwaltschaft

Das Strafmaß des Urteils liegt deutlich über den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Einer Gerichtssprecherin zufolge habe die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft unter anderem wegen versuchten Mordes beantragt. Die Verteidigung habe demnach eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, unter anderem wegen versuchten Totschlags gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (xes, dpa)