Der Kauf von gefährlichen Rauschmitteln - wohl nirgendwo ist er so einfach und risikolos wie an einem Automaten. Die Fliegenpilz-
Gummibärchen ließen sich hier im hessischen Gedern ziehen wie Zigaretten. Für einen jungen Mann endete das in der Notaufnahme.
Nur weil der Mitte-20-
jährige mit Vergiftungs-
Erscheinungen ins Krankenhaus eingeliefert wurde, wurde überhaupt erst entdeckt, dass hier die Fliegenpilz Gummibärchen verkauft wurden."
Unsere Recherchen haben ergeben, dass es die Gummibärchen inzwischen auch in vielen Läden zu kaufen gibt. Obwohl darin der Giftstoff aus Fliegenpilzen steckt.
Specht: "Muscimol wirkt bewusstseins-
verändernd, das heißt, es löst einen Rausch aus. Der kommt so etwa eine Stunde nach der Einnahme. Vorher kommt es aber schon zu Übelkeit, häufig auch Erbrechen. Hochgefährlich. Ich kann davor nur abraten."
Schon eins der Gummis reicht für eine Vergiftung. Trotzdem blüht der Handel damit nicht nur in Läden, sondern nach wie vor auch im Internet. Auch das ergibt unsere Recherche.
Aufsager: "Obwohl das Bundesamt für Verbraucherschutz eindringlich vor den Gummibärchen mit dem Wirkstoff warnt, wäre es jetzt für mich ein Leichtes, im Internet genau diese Gummibärchen zu bestellen."
Wir wollen mit den Leuten sprechen, die in ihrem Onlineshop halluzinogene Rauschmittel anpreisen, als wären es hippe Lifestyle-Produkte. Aufsager: "Ich bin jetzt an der Meldeadresse in Berlin-Schöneberg. Hier soll die Firma, die die Gummibärchen vertreibt, angeblich sitzen. Allerdings habe ich hier an dem Haus keinerlei Hinweise auf die Firma gefunden und auch telefonisch habe ich niemanden erreicht."
Dass die Anbieter glauben, Muscimol-haltige Gummibärchen anbieten zu können, liegt offenbar daran, dass der Stoff nicht dem Betäubungsmittel-
Gesetz unterliegt.
Rechtsanwalt Arndt Kempgens: "Auch wenn der Stoff an sich nicht verboten ist, bedeutet das nicht, dass das in Lebensmitteln verwertet werden oder eingesetzt werden darf. Denn das hat ja psychoaktive Wirkung und deswegen darf dieser Stoff nicht in Lebensmitteln verarbeitet werden."
Deshalb behaupten die Anbieter dreist, dass es sich dabei um Duft-Gummis handele, die natürlich nicht verzehrt werden dürften. Aber darauf fallen die ersten Behörden nicht rein und die ersten Bundesländer ziehen sie aus dem Verkehr.
Specht: "Solche Gummibärchen sollten so nicht verkauft werden dürfen, weil sie einfach auch den Eindruck erwecken, es wäre quasi eine Süßigkeit. Und das führt natürlich dazu, dass dann Kinder es auch verwenden wollen."
In Gedern sind die Fliegenpilz-
Gummibärchen aus den Automaten verschwunden. Doch noch sind sie vielerorts kinderleicht in Läden und Onlineshops zu bekommen.